Mitgliedschaften

RA Andreas Mayer ist Mitglied mehrerer anwaltlicher Vereinigungen mit dem Schwerpunkt Anlegerschutz.

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Brennpunkte!

Ihre Alterversorgung ist in Gefahr - wir informieren Sie über die aktuellen Fallstricke.

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Tätigkeiten

RA Andreas Mayer engagiert sich für Aus- und Weiterbildung und ist in mehreren Ausschüssen aktiv.

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Anlegerschutzanwälte

Wir fördern mit anderen Anwaltskanzleien seriösen und wirksamen Anlegerschutz

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Willkommen

Mayer & Mayer Rechtsanwälte begrüßen Sie auf ihrer Internetseite. Unsere Kanzlei liegt im Freiburger Zentrum, direkt am Hauptbahnhof, Ausgang Westseite (Stühlinger).

Rechtsanwalt Andreas Mayer ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nahezu ausschließlich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und spezialisiert auf Fragen des Anlegerschutzes.

Rechtsanwältin Daniela Mayer ist spezialisiert auf Familienrecht, Scheidungsrecht und Erbrecht. Daneben bildet das Inkasso privatärztlicher Liquidationen einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Tel. 0761 - 5 56 58 57
Fax. 0761 - 5 56 57 78
Wentzingerstr. 7a
79106 Freiburg


Umschuldung: Ablösende Bank muss Bedarf selbst berechnen

Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Banken 

In einem durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken obsiegten die Bankkunden vollständig. Ihr Darlehen wurde um über 43.000 EUR nicht benötigter Darlehensmittel reduziert.

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Investment-Banken machen schon wieder riesige Gewinne

Die in Freiburg erscheinende Zeitung "Der Sonntag" führte anlässlich des Jahrestages der Lehman-Insolvenz mit Fachanwalt Andreas Mayer ein Gespräch über Täuschungen, Enttäuschungen und Hoffnungen.

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Urteil zu Kick-Back-Provisionen - Neue Chance für Anleger

Rückabwicklung bei verschwiegenen Rückvergütungen auch in Altfällen - Kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren greift nicht

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Banken beweisen, dass sie nicht vorsätzlich Rückvergütungen (Kick-Back-Provisionen) verschwiegen haben. Oft haben Banken den Kunden in der Beratung verschwiegen, dass sie den Ausgabeauf-schlag selbst vereinnahmen. Insbesondere aber auch, dass sie diverse andere Vergütungen von den Emittenten zusätzlich erhalten (z.B. Verkaufsfolge- oder Bestandsprovisionen).

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OLG Karlsruhe: GE Money Bank GmbH muss finanzierte Beteiligung an Thomae & Partner Immobilienfonds rückabwickeln

In einem aktuellen Verfahren erreichte Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg eine komplete Rückabwicklung einer Anlage. Im Jahre 1996 hatte ein Vermittler die Kläger aufgesucht und zum Zwecke der Steuerersparnis wie auch der Altersvorsorge den Beitritt zur Thomae und Partner Immobilienfonds KG 7 über 200.000,-- DM empfohlen. Er bot an, die vollständige Finanzierung ebenfalls mit zu vermitteln. Zunächst war der Vermittler noch davon ausgegangen, dass die vollständige Finanzierung der Beteiligung über die BHW Bausparkasse erfolgen würde, nach Antragstellung musste er aber den Klägern mitteilen, dass die BHW Bausparkasse nur Darlehen bis maximal 50.000,-- DM zur Finanzierung eines Anteils an der Thomae und Partner Immobilienfonds KG 7 zur Verfügung stellt. Die Beteiligung wurde daher durch den Vertrieb der Thomae und Partner AG aufgeteilt auf mehrere Tranchen.

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BGH bestätigt Urteil gegen WWK Lebensversicherungen

Ein Versicherungsvertreter der WWK Lebensversicherung a.G. entwickelte in den 90er Jahren ein kreditfinanziertes Rentenmodell. Er wandte sich zielgerichtet an solche Kunden, die überwiegend schuldenfreie Eigenheime besaßen. Seine Empfehlung ging dahin, „das Geld arbeiten zu lassen“. Hierzu empfahl er, mit dem Eigenheim besicherte Darlehen aufzunehmen und das Kapital in Aktienfonds zu investieren.

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