Mitgliedschaften
RA Andreas Mayer ist Mitglied mehrerer anwaltlicher Vereinigungen mit dem Schwerpunkt Anlegerschutz.
Brennpunkte!
Ihre Alterversorgung ist in Gefahr - wir informieren Sie über die aktuellen Fallstricke.
Tätigkeiten
RA Andreas Mayer engagiert sich für Aus- und Weiterbildung und ist in mehreren Ausschüssen aktiv.
Anlegerschutzanwälte
Wir fördern mit anderen Anwaltskanzleien seriösen und wirksamen Anlegerschutz
Willkommen
![]() |
Mayer & Mayer Rechtsanwälte begrüßen Sie auf ihrer Internetseite. Unsere Kanzlei liegt im Freiburger Zentrum, direkt am Hauptbahnhof, Ausgang Westseite (Stühlinger). |
Umschuldung: Ablösende Bank muss Bedarf selbst berechnen
Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Banken
In einem durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken obsiegten die Bankkunden vollständig. Ihr Darlehen wurde um über 43.000 EUR nicht benötigter Darlehensmittel reduziert.
Weiterlesen: Umschuldung: Ablösende Bank muss Bedarf selbst berechnen
Investment-Banken machen schon wieder riesige Gewinne
Die in Freiburg erscheinende Zeitung "Der Sonntag" führte anlässlich des Jahrestages der Lehman-Insolvenz mit Fachanwalt Andreas Mayer ein Gespräch über Täuschungen, Enttäuschungen und Hoffnungen.
Weiterlesen: Investment-Banken machen schon wieder riesige Gewinne
Urteil zu Kick-Back-Provisionen - Neue Chance für Anleger
Rückabwicklung bei verschwiegenen Rückvergütungen auch in Altfällen - Kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren greift nicht
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Banken beweisen, dass sie nicht vorsätzlich Rückvergütungen (Kick-Back-Provisionen) verschwiegen haben. Oft haben Banken den Kunden in der Beratung verschwiegen, dass sie den Ausgabeauf-schlag selbst vereinnahmen. Insbesondere aber auch, dass sie diverse andere Vergütungen von den Emittenten zusätzlich erhalten (z.B. Verkaufsfolge- oder Bestandsprovisionen).
Weiterlesen: Urteil zu Kick-Back-Provisionen - Neue Chance für Anleger
OLG Karlsruhe: GE Money Bank GmbH muss finanzierte Beteiligung an Thomae & Partner Immobilienfonds rückabwickeln
In einem aktuellen Verfahren erreichte Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg eine komplete Rückabwicklung einer Anlage. Im Jahre 1996 hatte ein Vermittler die Kläger aufgesucht und zum Zwecke der Steuerersparnis wie auch der Altersvorsorge den Beitritt zur Thomae und Partner Immobilienfonds KG 7 über 200.000,-- DM empfohlen. Er bot an, die vollständige Finanzierung ebenfalls mit zu vermitteln. Zunächst war der Vermittler noch davon ausgegangen, dass die vollständige Finanzierung der Beteiligung über die BHW Bausparkasse erfolgen würde, nach Antragstellung musste er aber den Klägern mitteilen, dass die BHW Bausparkasse nur Darlehen bis maximal 50.000,-- DM zur Finanzierung eines Anteils an der Thomae und Partner Immobilienfonds KG 7 zur Verfügung stellt. Die Beteiligung wurde daher durch den Vertrieb der Thomae und Partner AG aufgeteilt auf mehrere Tranchen.
BGH bestätigt Urteil gegen WWK Lebensversicherungen
Ein Versicherungsvertreter der WWK Lebensversicherung a.G. entwickelte in den 90er Jahren ein kreditfinanziertes Rentenmodell. Er wandte sich zielgerichtet an solche Kunden, die überwiegend schuldenfreie Eigenheime besaßen. Seine Empfehlung ging dahin, „das Geld arbeiten zu lassen“. Hierzu empfahl er, mit dem Eigenheim besicherte Darlehen aufzunehmen und das Kapital in Aktienfonds zu investieren.
Weiterlesen: BGH bestätigt Urteil gegen WWK Lebensversicherungen
Weiterlesen...
Seite 1 von 4
