10. März 2011 Hoffnung für Käufer von Alpha Express Zertifikaten – Prospekte waren oft fehlerhaft

Viele Anleger haben auf Empfehlung ihrer Bank sogenannte Alpha Express Zertifikate gekauft. Emittent derartiger Zertifikate war neben zahlreichen deutschen Banken auch die inzwischen insolvente Bank Lehman Brothers. Bei Alpha-Express-Zertifikaten geht es meist darum, dass der Anleger darauf wettet, dass sich der DivDAX besser als der DAX entwickelt. Das Landgericht Hamburg hat bereits 2008 festgestellt, dass es sich um ein „Spekulationspapier mit Wettcharakter“ handelt. Darüber hinaus werfen zahlreiche Landgerichte den Banken vor, dass sie ihre Kunden nicht darüber aufgeklärt haben, dass es sich bei dem ausgesuchten DivDAX um einen Preisindex handelt, während der DAX ein Kursindex ist.

Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Kursindex die jeweils gezahlten Dividenden im Kurs enthalten sind, während diese beim Preisindex nach der Hauptversammlung nicht mehr im Kurs enthalten sind.  Allein aufgrund dieses Umstandes hat der DivDAX einen jährlichen strukturellen Nachteil hinsichtlich der Performance von geschätzten 3 – 4 %. Bemerkenswert ist hierbei, dass es den DivDAX auch als Kursindex gibt, so dass der strukturelle Nachteil seitens des Emittenten offensichtlich gewollt ist, da es ansonsten nahe gelegen hätte, zwei Kursindices gegeneinander antreten zu lassen.
Auf diesen Umstand haben die Banken in der Regel nicht hingewiesen, so dass dies ein guter Ansatz für einen Schadenersatzanspruch ist. Letztlich werden allerdings die Obergerichte zu entscheiden haben, ob es sich hierbei um eine wesentliche Eigenschaft des Zertifikats handelt, über welche die Bank ihre Kunden hätte aufklären müssen. Ich bin der Meinung, dass eine Aufklärungspflicht bestand, weil der Unterschied der beiden Indices einen wesentlichen Einfluss darauf hat, ob die Wette aufgeht.
Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche könnte sein, dass der DivDAX in den Prospekten teilweise nur simuliert wurde, weil es ihn erst seit 01.03.2005 gibt.
Anleger sollten ihren Fall auf jeden Fall schnell anwaltlich überprüfen zu lassen, weil hier eine 3-jährige Verjährungsfrist gilt.

Freiburg, den 10.3.2011