6. Oktober 2011 Verjährung zum Jahresende – Filmfondsanleger Apollo betroffen

Zum 31.12.2011 verjähren die Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagen, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, endgültig. Für derartige Altfälle ist gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 Satz 1 EGBGB die Kenntnis abhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB maßgeblich, soweit die Verjährungsfrist nicht schon gem. § 195 BGB (a. F.) am 01.01.2002 abgelaufen war. Nach § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren. Diese Frist endet für die vorgenannten Altfälle am 31.12.2011.

Dies betrifft grundsätzlich alle Fälle, in denen Falschberatung oder fehlerhafte Information durch den Vertrieb geltend gemacht werden kann. So sind z.B. alle Medienfondsanleger betroffen, die über die steuerlichen Folgen und Risiken einer Anlage in Medienfonds, wie z. B. der nachträglichen Neubescheidung und Aberkennung von steuerlichen Vorteilen betroffen sind (Fonds mit Defeasance-Struktur). Insoweit ist zu beschten, dass nach Auffassung des OLG München und anderer Gerichte die Berater hätten darüber aufklären müssen, dass ein besonderes Risiko der Aberkennung von vorläufig gewährten Steuervorteilen droht, wenn die Erlöse des Fonds garantiert sind, wie es z.B. bei einer ganzen Reihe von ApolloMedia Filmfonds der Fall war. Darüber hinaus sind die verwendeten Werbematerialien von Gerichten als höchst problematisch eingestuft worden, da sie die wahren Risiken verschleiern.

Am Ende des Jahres ist daher mit einem Klageboom zu rechnen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, ist zu empfehlen, sich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen, um mit ausreichender Vorlaufzeit Ihre Angelegenheit prüfen und die Verjährung hemmen zu können.

Apollo Media Filmfonds sind unter folgenden Namen angeboten worden:

ApolloMedia GmbH & Co. Filmproduktion KG
ApolloMedia GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
ApolloMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
ApolloMedia GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG
ApolloMedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
ApolloProMedia GmbH & Co. 1. Filmproduktion KG
ApolloProMedia GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
ApolloProMedia GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG
ApolloProMovie GmbH & Co. 2. Filmproduktion KG
ApolloProMovie GmbH & Co. 3. Filmproduktion KG
ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG
ApolloScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG

Freiburg, den  6.10.2011