25. Februar 2016 Widerruf unkündbarer Rentenversicherungspolice

Widerruf eines Rentenversicherungsvertrags der HUK COBURG-Lebensversicherung AG

Rückzahlung sämtlicher Bruttobeiträge zzgl. Zinsen

Die HUK COBURG-Lebensversicherung AG vertrieb Rentenversicherungsverträge als „HUK-Zukunftsrente INVEST“ bei welchen das Kündigungsrecht des Verbrauchers nach den Tarifbedingungen ausgeschlossen worden war. Eine Kündigung führt in solchen Verträgen daher lediglich zur Beitragsfreistellung (Tarif FRA 4.1). Eine Auszahlung des Rückkaufswertes sowohl vor als auch nach dem vereinbarten Rentenbeginn ist nicht damit grds. nicht möglich (Ausnahme ist ein sehr geringes Guthaben).
Der Verbraucher kommt in diesen Verträgen nicht an das von ihm einbezahlte Kapital heran, auch wenn er es noch so dringend benötigt. Stellt er den Vertrag stattdessen beitragsfrei, so besteht das Risiko, dass der vorhandene Vertragswert mangels ausreichender Wertentwicklung durch die Kosten reduziert oder gar aufgezehrt wird.

Ausschluss nur bei Riester- und Rürup-Rente

Bei Riester- oder Rürup-Verträgen darf die Versicherung das Kündigungsrecht auf Grund der dort beabsichtigten staatlichen Förderungen in zulässiger Weise nach § 168 Abs. 3 VVG ausschließen, da es sich dabei um zertifizierte Verträge zur Altersvorsorge handelt. Bei dem gegenständlichen Produkt „HUK-Zukunftsrente INVEST“ lag jedoch nach der vom Bundeszentralamt für Steuern veröffentlichten Liste eine Zertifizierung für das konkrete Produkt der HUK COBURG nicht vor. Ein Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts war daher nicht zulässig. Gleichwohl beharrte die HUK COBURG nach Erklärung der Kündigung durch den Versicherungsnehmer darauf, dass der Versicherungsvertrag auf Grund des Ausschlusses nicht aufgelöst werden könne und wies die vom Versicherungsnehmer erklärte Kündigung zurück.
Der Ausschluss eines ordentlichen Kündigungsrechtes des Versicherungsvertrages „HUK-Zukunftsrente INVEST“ ist jedoch nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte nicht zulässig gewesen. Die erklärte Kündigung des Vertrages war daher trotz des bedingungsgemäßen Ausschlusses möglich und wirksam.

Alternative: Auflösung des Versicherungsvertrages durch Widerruf

Darüber hinaus konnte der Versicherungsnehmer im konkreten Fall aber den Versicherungsvertrag „HUK-Zukunftsrente INVEST“ auch noch widerrufen, weil er nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt wurde. In der Folge zahlte die Versicherung auf Grund des Widerrufs schließlich nicht nur den aktuellen Rückkaufswert (wie bei einer bloßen Kündigung üblich) sondern sämtliche vom Versicherungsnehmer einbezahlten Prämien zzgl. eines Zinses an den Versicherungsnehmer.

Auch gekündigte Verträge sind widerruflich

Bei bereits gekündigten Verträgen kann ebenfalls– auch Jahre später – noch ein Widerruf erfolgen. Dies führt in vielen Fällen zu erheblichen Nachzahlungen an den Versicherungsnehmer.

Worin liegt der Vorteil eines Widerrufs?

Ein Widerruf der auf Abschluss des Versicherungsvertrages gerichteten Willenserklärung führt grundsätzlich dazu, dass der Versicherungsschutz erlischt und die gegenseitig empfangenen Leistungen zzgl. der damit gezogenen Nutzungen zurückzuzahlen sind. Die Versicherung muss in diesem Rahmen grundsätzlich die insgesamt einbezahlten Prämien zzgl. eines Zinses an den Versicherungsnehmer zurückbezahlen. Dabei darf sie, anders als bei regulärem Verlauf des Vertrages, nicht die erheblichen Abschluss- und Verwaltungskosten abziehen bzw. einbehalten. Ein Widerruf führt zu einem erheblichen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber dem bei einer bloßen Kündigung des Versicherungsvertrages zur Auszahlung kommenden Rückkaufswert. Auch bei Verträgen, bei denen das Kündigungsrecht ausgeschlossen ist, ist eine Auflösung des Vertrages über einen Widerruf möglich. Auch nach bereits erfolgter Kündigung kann ein Widerruf noch erklärt werden und diese Ansprüche geltend gemacht werden.

LV-Check: Prüfung Ihres Vertrags

Mayer & Mayer Rechtsanwälte raten Versicherungsnehmern, Lebens- und Rentenversicherungsverträge, welche zur Altersvorsorge bzw. als Kapitalanlage abgeschlossen wurden, einer Überprüfung zu unterziehen. Hier lässt sich oftmals eine Rückabwicklung des Versicherungsvertrages über einen Widerruf der auf Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung erreichen, da die Versicherer häufig nicht ordnungsgemäß über das bestehende Widerrufsrecht belehrt haben.
Dies gilt zum einen für Verträge, die im Zeitraum Juli 1994 bis 31.12.2007 nach altem Versicherungsvertragsrecht zustande gekommen sind (vgl. hierzu unser Angebot „CHECK Lebens- und Rentenversicherung“)

Ewiges Widerrufsrecht

Zum anderen gilt das „ewige“ Widerrufsrecht aber auch für Versicherungsverträge, die nach dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden und in deren Rahmen keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt wurden oder Verbraucherinformationen unterblieben sind.

Auch gekündigte Verträge kann man widerrufen

Auch bereits gekündigte Verträge sind grds. widerruflich. Diese sollten erst Recht einer massiven Prüfung unterzogen werden.

Welche Kosten fallen an? Unser Angebot:

Im Rahmen des Lebensversicherungschecks unterziehen Ihre Versicherungsverträge einer ersten Sichtung und Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese Ersteinschätzung erbringen wir gegen ein pauschales Honorar in Höhe von 249,90 € inkl. Mehrwertsteuer.

Vorgehen durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt?

Ja, im Regelfalle sind Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen vom Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung umfasst. In Einzelfällen können allerdings Ausschlussgründe eintreten. Einzelne Rechtsschutzversicherungen haben den Bereich der „Lebensversicherung“ vom Versicherungsschutz ausgenommen. Maßgeblich ist Ihr aktueller Rechtsschutzversicherungsvertrag.