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RA Andreas Mayer ist Mitglied mehrerer anwaltlicher Vereinigungen mit dem Schwerpunkt Anlegerschutz.

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Ihre Alterversorgung ist in Gefahr - wir informieren Sie über die aktuellen Fallstricke.

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RA Andreas Mayer engagiert sich für Aus- und Weiterbildung und ist in mehreren Ausschüssen aktiv.

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Anlegerschutzanwälte

Wir fördern mit anderen Anwaltskanzleien seriösen und wirksamen Anlegerschutz

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Willkommen

Mayer & Mayer Rechtsanwälte begrüßen Sie auf ihrer Internetseite. Unsere Kanzlei liegt im Freiburger Zentrum, direkt am Hauptbahnhof, Ausgang Westseite (Stühlinger).

Rechtsanwalt Andreas Mayer ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nahezu ausschließlich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und spezialisiert auf Fragen des Anlegerschutzes.

Rechtsanwältin Daniela Mayer ist spezialisiert auf Familienrecht, Scheidungsrecht und Erbrecht. Daneben bildet das Inkasso privatärztlicher Liquidationen einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Tel. 0761 - 5 56 58 57
Fax. 0761 - 5 56 57 78
Wentzingerstr. 7a
79106 Freiburg


BGH bestätigt Urteil gegen WWK Lebensversicherungen

Ein Versicherungsvertreter der WWK Lebensversicherung a.G. entwickelte in den 90er Jahren ein kreditfinanziertes Rentenmodell. Er wandte sich zielgerichtet an solche Kunden, die überwiegend schuldenfreie Eigenheime besaßen. Seine Empfehlung ging dahin, „das Geld arbeiten zu lassen“. Hierzu empfahl er, mit dem Eigenheim besicherte Darlehen aufzunehmen und das Kapital in Aktienfonds zu investieren.

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Vertreter trug Anlage zur Spielbank

Der von uns vertretene Frank H. vertraute auf den guten Namen der Allianz und ließ durch einen Allianz-Vertreter 40.000 Euro anlegen als „Agenturdarlehen“ zu 6 % Verzinsung pro Jahr.

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Bewährungsstrafe für LCV „Telefon-Abzocker“ aus Offenburg

Vor wenigen Tagen berichtete die Mittelbadische Presse; auch die Badische Zeitung ging auf den Fall ein.

Drei Männer hatten im Zuge von 38 Aktionen millionenfach Gewinnversprechen versandt, die nach § 661 a BGB verbindlich sind. Absender war die niederländische Briefkastenfirma LCV. Den Empfängern waren jeweils 25.000 € als Gewinn zugesagt, der  - so die Aufforderung -  am besten gleich telefonisch über eine 0190-Nummer abgerufen werden sollte. Doch die Anrufer wurden bei einem Minutenpreis von 1,86 € lange hingehalten. Gewinne wurden praktisch nicht ausbezahlt. Rund 20 Mio. € kassierten die Telefon-Schwindler, so die Badische Zeitung.
 
Das Landgericht Offenburg verurteilte nun die drei Männer zu je 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Betruges. Darüber hinaus muss jeder der Verurteilten rund 1 Mio. € an soziale Einrichtungen und Hilfsorganisationen zahlen. So weit die strafrechtliche Seite.

Wie sieht es nun zivilrechtlich aus?  Können Gewinner Ansprüche durchsetzen?

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Rechtsschutz trotz Vertragsabschluss in nicht versicherter Zeit

BGH bestätigt Rechtsschutz in Widerrufsfällen

Vielen Anlegern, die Ansprüche aus dem Widerruf ihrer Beteiligungs- oder Finanzierungsverträge geltend machen wollen, wird Deckungsschutz verweigert mit der Begründung, der Vertragsabschluss des Beteiligungs- und Finanzierungsgeschäftes sei nicht in der versicherten Zeit erfolgt. Dies erfolgt regelmäßig dann, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst nach den Anlage- bzw. Finanzierungsverträgen abgeschlossen worden ist. Es wird der Einwand der „Vorvertraglichkeit“ erhoben. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.10.2007 besteht nunmehr Hoffnung für viele Anleger.

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Lehman Brothers Zertifikate - Schadensersatzforderung gegen Bank

Im Dezember 2008 und Januar 2009 haben wir in vielen Gesprächen mit Lehman-Geschädigten den Eindruck gewonnen, dass Lehman Zertifikate insbesondere an sicherheitsorientierte und überwiegend auch ältere Anleger verkauft wurden. Es ist hierbei auffallend, dass oft Anleger, die früher nur Sparverträge oder aber konservative Fonds bzw. Anleihen gehalten hatten, ab 2007 vermehrt durch Bankberater in Zertifikate der Lehman Brothers Treasury COBV gelockt wurden. Hierbei wurde in den meisten Fällen lediglich die interessante Verzinsung der Zertifikate herausgehoben, ohne auf die Verlustrisiken hinzuweisen.

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