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RA Andreas Mayer ist Mitglied mehrerer anwaltlicher Vereinigungen mit dem Schwerpunkt Anlegerschutz.

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Wir fördern mit anderen Anwaltskanzleien seriösen und wirksamen Anlegerschutz

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Willkommen

Mayer & Mayer Rechtsanwälte begrüßen Sie auf ihrer Internetseite. Unsere Kanzlei liegt im Freiburger Zentrum, direkt am Hauptbahnhof, Ausgang Westseite (Stühlinger).

Rechtsanwalt Andreas Mayer ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nahezu ausschließlich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und spezialisiert auf Fragen des Anlegerschutzes.

Rechtsanwältin Daniela Mayer ist spezialisiert auf Familienrecht, Scheidungsrecht und Erbrecht. Daneben bildet das Inkasso privatärztlicher Liquidationen einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit.

Tel. 0761 - 5 56 58 57
Fax. 0761 - 5 56 57 78
Wentzingerstr. 7a
79106 Freiburg


Rechtsschutz: DAS muss Anlegerprozess decken

Ungefähr ab dem Jahr 2000 haben Rechtsschutzversicherungen in ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen Klauseln aufgenommen, nach denen kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen besteht. Dies ist für zahlreiche Anleger, die durch fehlerhafte Kapitalanlagenberatungen einen Schaden erlitten haben, von erheblichem Nachteil, weil die Kosten einer Rechtsverfolgung in diesem Bereich in der Regel sehr hoch sind.

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Verjährung zum Jahresende – Filmfondsanleger Apollo betroffen

Zum 31.12.2011 verjähren die Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagen, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, endgültig. Für derartige Altfälle ist gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 Satz 1 EGBGB die Kenntnis abhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB maßgeblich, soweit die Verjährungsfrist nicht schon gem. § 195 BGB (a. F.) am 01.01.2002 abgelaufen war. Nach § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB verjähren Schadenersatzansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren. Diese Frist endet für die vorgenannten Altfälle am 31.12.2011.

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EuroPlan: DKB /Bayern LB müssen Zinsen zurückzahlen

 

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.03.2011 (XI ZR 135/10) einem EuroPlan-Kunden die Rückzahlung von geleisteten Darlehenszinsen zugesprochen. Die Bayerische Landesbank (Bayern LB) war beteiligt an einer Vielzahl von darlehensfinanzierten Anlagen in englische Lebensversicherungen der Clerical Medical. Die Tilgung des Darlehens sollte über einen anzusparenden Investmentfonds, in der Regel Metzler-Fonds, erfolgen. Neben einer Einmalzahlung in die Fondsanlage sollten monatliche Raten eingezahlt werden.

 

Die Zinsen wurden regelmäßig auf viele Jahre festgeschrieben, wobei dies zumeist nicht für die gesamte Laufzeit des Darlehens erfolgte. Der Gesamtbetrag aller auf den Darlehensvertrag zu entrichtenden Leistungen muss nach dem Urteil des BGH auch sämtliche Zahlungen in den Tilgungsersatz (Investmentfonds) umfassen. Dies für die gesamte Laufzeit des Darlehens und nicht nur für die Zinsbindungsdauer. Der Anleger konnte daher die Differenz zwischen dem gesetzlichen Zinssatz von 4 % p. a. und dem vertraglichen Zins zurückverlangen. Zahlreiche EuroPlan-Anleger stehen vor dem Problem, dass die zum Tilgungsersatz angesparten Investmentfonds sich nicht erwartungsgemäß in ihrem Wert entwickelt haben und gleichzeitig auch die finanzierte Lebensversicherung bei der Clerical Medical nicht die erhofften Wertzuwächse erwirtschaftet.

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Hoffnung für Käufer von Alpha Express Zertifikaten - Prospekte waren oft fehlerhaft

Viele Anleger haben auf Empfehlung ihrer Bank sogenannte Alpha-Express-Zertifikate gekauft. Emittent derartiger Zertifikate war neben zahlreichen deutschen Banken auch die inzwischen insolvente Bank Lehman Brothers. Bei Alpha-Express-Zertifikaten geht es meist darum, dass der Anleger darauf wettet, dass sich der DivDAX besser als der DAX entwickelt. Das Landgericht Hamburg hat bereits 2008 festgestellt, dass es sich um ein „Spekulationspapier mit Wettcharakter“ handelt. Darüber hinaus werfen zahlreiche Landgerichte den Banken vor, dass sie ihre Kunden nicht darüber aufgeklärt haben, dass es sich bei dem ausgesuchten DivDAX um einen Preisindex handelt, während der DAX ein Kursindex ist.

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Klage erfolgreich - Rechtsschutzversicherungen müssen für Durchsetzung eines Widerrufs auch zahlen, wenn der Versicherungsvertrag erst nach dem widerrufenen Vertrag zustande gekommen ist

Das Landgericht Offenburg hat in einem von Mayer Mayer Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aus einem erklärten Widerruf aufkommen muss, auch wenn der zugrunde liegende Vertrag außerhalb der versicherten Zeit abgeschlossen wurde. Allein entscheidend ist, dass der Widerruf und dessen Zurückweisung in die versicherte Zeit fallen.

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