Mitgliedschaften
RA Andreas Mayer ist Mitglied mehrerer anwaltlicher Vereinigungen mit dem Schwerpunkt Anlegerschutz.
Brennpunkte!
Ihre Alterversorgung ist in Gefahr - wir informieren Sie über die aktuellen Fallstricke.
Tätigkeiten
RA Andreas Mayer engagiert sich für Aus- und Weiterbildung und ist in mehreren Ausschüssen aktiv.
Anlegerschutzanwälte
Wir fördern mit anderen Anwaltskanzleien seriösen und wirksamen Anlegerschutz
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Mayer & Mayer Rechtsanwälte begrüßen Sie auf ihrer Internetseite. Unsere Kanzlei liegt im Freiburger Zentrum, direkt am Hauptbahnhof, Ausgang Westseite (Stühlinger). |
Klage erfolgreich - Rechtsschutzversicherungen müssen für Durchsetzung eines Widerrufs auch zahlen, wenn der Versicherungsvertrag erst nach dem widerrufenen Vertrag zustande gekommen ist
Das Landgericht Offenburg hat in einem von Mayer Mayer Rechtsanwälte geführten Verfahren mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aus einem erklärten Widerruf aufkommen muss, auch wenn der zugrunde liegende Vertrag außerhalb der versicherten Zeit abgeschlossen wurde. Allein entscheidend ist, dass der Widerruf und dessen Zurückweisung in die versicherte Zeit fallen.
MassMutual zu Schadensersatz verurteilt
Das Landgericht Stuttgart hat die MassMutual Europe S.A. aus Luxemburg mit Urteil vom 24.08.2010 dazu verurteilt, einem Kunden den durch den Abschluss einer kreditfinanzierten Lebensversicherung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde hatte bei der MassMutual eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, in die er einen Betrag von 196.000 EUR einzahlte, den er mittels eines Darlehens finanzierte. Die Kreditraten sollten durch vierteljährliche Entnahmen aus der Versicherung aufgebracht werden, die nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen gar nicht vorgesehen waren. Das Gericht stellte fest, dass die Empfehlung, für eine fondsgebundene Lebensversicherung einen Kredit aufzunehmen, grundsätzlich fehlerhaft sei, weil die große Gefahr bestehe, dass die Erträge der Lebensversicherung nicht ausreichen, um die Kreditkosten zu decken.
Umschuldung: Ablösende Bank muss Bedarf selbst berechnen
Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Banken
In einem durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken obsiegten die Bankkunden vollständig. Ihr Darlehen wurde um über 43.000 EUR nicht benötigter Darlehensmittel reduziert.
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Investment-Banken machen schon wieder riesige Gewinne
Die in Freiburg erscheinende Zeitung "Der Sonntag" führte anlässlich des Jahrestages der Lehman-Insolvenz mit Fachanwalt Andreas Mayer ein Gespräch über Täuschungen, Enttäuschungen und Hoffnungen.
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Urteil zu Kick-Back-Provisionen - Neue Chance für Anleger
Rückabwicklung bei verschwiegenen Rückvergütungen auch in Altfällen - Kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren greift nicht
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Banken beweisen, dass sie nicht vorsätzlich Rückvergütungen (Kick-Back-Provisionen) verschwiegen haben. Oft haben Banken den Kunden in der Beratung verschwiegen, dass sie den Ausgabeauf-schlag selbst vereinnahmen. Insbesondere aber auch, dass sie diverse andere Vergütungen von den Emittenten zusätzlich erhalten (z.B. Verkaufsfolge- oder Bestandsprovisionen).
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