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Bewährungsstrafe für LCV „Telefon-Abzocker“ aus Offenburg
Vor wenigen Tagen berichtete die Mittelbadische Presse; auch die Badische Zeitung ging auf den Fall ein.
Drei Männer hatten im Zuge von 38 Aktionen millionenfach Gewinnversprechen versandt, die nach § 661 a BGB verbindlich sind. Absender war die niederländische Briefkastenfirma LCV. Den Empfängern waren jeweils 25.000 € als Gewinn zugesagt, der - so die Aufforderung - am besten gleich telefonisch über eine 0190-Nummer abgerufen werden sollte. Doch die Anrufer wurden bei einem Minutenpreis von 1,86 € lange hingehalten. Gewinne wurden praktisch nicht ausbezahlt. Rund 20 Mio. € kassierten die Telefon-Schwindler, so die Badische Zeitung.
Das Landgericht Offenburg verurteilte nun die drei Männer zu je 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Betruges. Darüber hinaus muss jeder der Verurteilten rund 1 Mio. € an soziale Einrichtungen und Hilfsorganisationen zahlen. So weit die strafrechtliche Seite.
Wie sieht es nun zivilrechtlich aus? Können Gewinner Ansprüche durchsetzen?
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Rechtsschutz trotz Vertragsabschluss in nicht versicherter Zeit
BGH bestätigt Rechtsschutz in Widerrufsfällen
Vielen Anlegern, die Ansprüche aus dem Widerruf ihrer Beteiligungs- oder Finanzierungsverträge geltend machen wollen, wird Deckungsschutz verweigert mit der Begründung, der Vertragsabschluss des Beteiligungs- und Finanzierungsgeschäftes sei nicht in der versicherten Zeit erfolgt. Dies erfolgt regelmäßig dann, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst nach den Anlage- bzw. Finanzierungsverträgen abgeschlossen worden ist. Es wird der Einwand der „Vorvertraglichkeit“ erhoben. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.10.2007 besteht nunmehr Hoffnung für viele Anleger.
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Lehman Brothers Zertifikate - Schadensersatzforderung gegen Bank
Im Dezember 2008 und Januar 2009 haben wir in vielen Gesprächen mit Lehman-Geschädigten den Eindruck gewonnen, dass Lehman Zertifikate insbesondere an sicherheitsorientierte und überwiegend auch ältere Anleger verkauft wurden. Es ist hierbei auffallend, dass oft Anleger, die früher nur Sparverträge oder aber konservative Fonds bzw. Anleihen gehalten hatten, ab 2007 vermehrt durch Bankberater in Zertifikate der Lehman Brothers Treasury COBV gelockt wurden. Hierbei wurde in den meisten Fällen lediglich die interessante Verzinsung der Zertifikate herausgehoben, ohne auf die Verlustrisiken hinzuweisen.
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Bundesregierung: Deutsche Kaupthing-Sparer erhalten alles zurück
Update Nr. 2: Die Bundesregierung beteiligt sich an der Sanierung Islands mit einem Kredit in Höhe von 308 Mio. EUR, damit es seinen finanziellen Verpflichtungen aus der isländischen Einlagensicherung erfüllen kann. Die deutschen Kunden werden nach Mitteilung der Bundesregierung ihre Einlagen vollständig zurückerhalten.
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Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank wegen Falschberatung über ein Zertifikat
In einem von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Kai Malte Lippke, Leipzig, geführten Prozess hat das Amtsgericht Leipzig die Citibank am 10.11.2008 dazu verurteilt, der Klägerin den mit einem Zertifikat auf den Euro Stoxx 50 erlittenen Kursverlust zu ersetzen.
Die Citibank warb Ende 2006 mit 4,5 % Zinsen für Festgeld. Die Anlegerin suchte deshalb im Dezember 2006 eine Filiale der Citibank auf, um 30.000 EUR als Festgeld anzulegen.
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