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Amtsgericht Leipzig verurteilt Citibank wegen Falschberatung über ein Zertifikat
In einem von unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Kai Malte Lippke, Leipzig, geführten Prozess hat das Amtsgericht Leipzig die Citibank am 10.11.2008 dazu verurteilt, der Klägerin den mit einem Zertifikat auf den Euro Stoxx 50 erlittenen Kursverlust zu ersetzen.
Die Citibank warb Ende 2006 mit 4,5 % Zinsen für Festgeld. Die Anlegerin suchte deshalb im Dezember 2006 eine Filiale der Citibank auf, um 30.000 EUR als Festgeld anzulegen.
Sie erklärte der Mitarbeiterin der Citibank darüber hinaus, dass sie den Betrag kurzfristig für die 2007 beginnende Ausbildung ihrer Tochter anlegen möchte. Die Mitarbeiterin der Citibank erstellte zunächst ein Risikoprofil, aus dem sich ergab, dass die Anlegerin sehr sicherheitsorientiert ist. Gleichwohl bot sie der Klägerin das mit erheblichen Risiken behaftete Zertifikat an. Darüber hinaus machte sie das Zertifikat mit der Begründung schmackhaft, der Ertrag sei im Gegensatz zu den Zinsen aus dem Festgeld nicht zu versteuern. Dabei berücksichtigte sie jedoch nicht, dass auch die Zinsen aus dem Festgeld steuerfrei gewesen wären, weil sie den gemeinsamen Sparerfreibetrag der Klägerin und ihres Ehemannes nicht überstiegen.Das Gericht bestätigt, dass die Anlegerin falsch beraten worden ist. Das Zertifikat sei wegen der Kursrisiken für den geäußerten Zweck der Anlage, hieraus die Ausbildungskosten ihrer Tochter zu bestreiten, ungeeignet. Außerdem seien die Risiken des Zertifikates damit unvereinbar, dass die Klägerin nach dem Risikoprofil sehr sicherheitsorientiert ist. Schließlich sei auch die Behauptung der Beraterin zur Versteuerung der Zinserträge unzutreffend gewesen. Die Citibank habe der Anlegerin daher den Kursverlust zu ersetzen und darüber hinaus 4,5 % Zinsen zu bezahlen, die sie erzielt hätte, wenn der Betrag wunschgemäß als Festgeld angelegt worden wäre. Schließlich habe die Citibank die gesamten Prozesskosten zu erstatten.
Bekanntermaßen haben zahlreiche Anleger im Zuge der Finanzkrise hohe Verluste mit Zertifikaten erlitten, die ihnen von ihrer Bank empfohlen wurden. Da viele Zertifikate mit einer begrenzten Kapitalgarantie ausgestattet sind, wurden sie von den Banken fälschlicherweise oft als sicher oder als zur Altersvorsorge geeignet bezeichnet. Darüber hinaus wurden die Anleger häufig auch nicht ausreichend über die Funktionsweise sowie die Risiken und Nachteile der Zertifikate aufgeklärt.
Das Urteil zeigt, dass Zertifikate-Geschädigte durchaus Chancen haben, Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung gegen ihre Bank durchzusetzen.
Freiburg, den 17.11.2008
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