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MassMutual zu Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat die MassMutual Europe S.A. aus Luxemburg mit Urteil vom 24.08.2010 dazu verurteilt, einem Kunden den durch den Abschluss einer kreditfinanzierten Lebensversicherung entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Kunde hatte bei der MassMutual eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, in die er einen Betrag von 196.000 EUR einzahlte, den er mittels eines Darlehens finanzierte. Die Kreditraten sollten durch vierteljährliche Entnahmen aus der Versicherung aufgebracht werden, die nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen gar nicht vorgesehen waren. Das Gericht stellte fest, dass die Empfehlung, für eine fondsgebundene Lebensversicherung einen Kredit aufzunehmen, grundsätzlich fehlerhaft sei, weil die große Gefahr bestehe, dass die Erträge der Lebensversicherung nicht ausreichen, um die Kreditkosten zu decken.

Diese Gefahr habe sich durch die vorgesehenen Entnahmen noch stark erhöht, weil sich hierdurch das Guthaben vermindere, aus dem die Erträge erwirtschaftet werden. Auch stellt das Gericht fest, dass die MassMutual Europe S.A. für den Beratungsfehler gerade stehen müsse, weil sie den Vertrieb ihrer Produkte über die Andrew Peat Group organisiert habe. Sie habe mit der Andrew Peat Group das Produkt, den Verkaufsprospekt sowie eine Präsentation für den Vertrieb gemeinsam entwickelt. Da die MassMutual Europe S.A. die Vertragsanbahnung somit aus der Hand gab und Vermittlern überließ, muss sie sich deren Beratungsfehler zurechnen lassen. Schließlich treffe die MassMutual Europe S.A. sogar selbst eine Pflichtverletzung, weil sie den Kunden nicht darüber aufgeklärt habe, dass sich die Lebensversicherung nicht für eine Kombination mit einem Kredit eigne. Das von der Verbraucherschutzanwältin Renate Bansemir aus Ulm erstrittene Urteil ist nicht rechtskräftig. Ähnliche Modelle kreditfinanzierter Lebensversicherungen sind in der Vergangenheit u.a. z.B. unter den Namen SpaRenta Kombi Rente, Lex Konzept Rente, EuroPlan, Sicherheits Kompakt Rente (SKR) oder Barkholz Systemrente in großem Stil mit der Darstellung vertrieben worden, dass die Erträge aus der Versicherung höher als die Kreditkosten sein werden. Da die Anlagerenditen jedoch seit ungefähr 2001 ständig gefallen sind, ging die Rechnung meistens nicht auf. Zahlreiche Anleger sind ruiniert, weil die Rückkaufswerte ihrer Versicherungen weit hinter den Kreditsalden zurück bleiben. Häufig sind Kunden der Clerical Medical betroffen. In zahlreichen Fällen haben Banken sogar Kredite gekündigt, weil die Anleger die verlangte zusätzliche Sicherheit für den Kredit nicht leisten konnten. In vielen Fällen können aber auch gegen die finanzierende Bank Ansprüche bestehen. Rechtsanwälte Mayer & Mayer empfehlen allen Betroffenen derartiger Modelle, sich über ihre Situation und ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen. Dabei sollte auch das Risiko einer Verjährung von Schadensersatzansprüchen sowie der Verlust von Widerrufsrechten durch die Änderung oder Ablösung des Kredits beachtet werden. Wir verweisen auch auf unseren Beitrag unter "Brennpunkte". (Stand 13-09-2010).