20. November 2012 Royal London zum Schadenersatz verpflichtet?

Royal London With Profits Bond – Police mit Risiken

Die Royal London bot, wie der englische Versicherer Clerical Medical, sogenannte „With Profits Bond“ – Policen, also Lebensversicherungsverträge mit jährlichem Bonus, in Deutschland an. Im Zusammenhang mit diesen Verträgen sind bei Versicherungsnehmern zum Teil erhebliche Verluste eingetreten. Die gilt vor allem in den Fällen, in denen die Lebensversicherungsverträge bei der Royal London Bestandteile darlehensfinanzierter Rentenmodelle waren. Nach Auffassung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte ist die Royal London zum Schadenersatz verpflichtet, da die Vertragsunterlagen – und damit zumeist auch die Vermittler – nicht ausreichend über die „With Profits Bond“ – Policen und deren Mechanismen aufgeklärt haben.

„Smoothing“ (Glättung)

Unter Übertragung der zu den Clerical Medical Verträgen durch den Bundesgerichtshof geäußerten Rechtsauffassung (wir berichteten), ist das System der Glättung, das so genannte „smoothing“ nicht ausreichend dargestellt worden. Die Versicherungsgesellschaft hat sich für die „With Profits Bond“ das Recht ausbedungen, Wertsteigerungen des Fondsvermögens, in das die Versicherungsbeiträge investiert werden, zu „glätten“. So sollen Schwankungen an den Aktienmärkten ausgeglichen werden. Allerdings hat dieses System weit reichende Konsequenzen für die Rendite des Vertrags, da Wertsteigerungen einbehalten werden können, ohne dass irgendeine Grenze definiert wäre. Da die „With Profits Bond“ Policen keine konkrete Regelung zu dem Mechanismus des „smoothing“ enthalten, erfährt der Versicherungsnehmer nicht, was er tatsächlich einmal aus dem Vertrag ausbezahlt bekommen wird. Er ist hier größtenteils der Willkür der Royal London ausgesetzt.

Weitere Aufklärungsfehler?

Eine Schadensersatzpflicht besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer die Renditeerwartungen zu positiv dargestellt wurden. Oftmals wurde mit Renditeangaben aus der Vergangenheit im zweistelligen Prozentbereich für die Verträge bei der Royal London geworben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese Angaben nicht aus With Profits Bond – Verträgen stammten, die in Deutschland vertrieben wurden. Ebenso ist zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer über die übrigen wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere die Garantien der Royal London und die anfallenden Gebühren ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Auch ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Risiken des Vertrages ausreichend erläutert wurden.

Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung über die Mechanismen des Vertrags und dessen Verwaltung können Schadensersatzansprüche gegen das Versicherungsunternehmen Royal London geltend gemacht werden.

Für ergänzende Informationen stehen Mayer & Mayer Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.

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