Das Landgericht Offenburg verurteilt die Zürich Rechtsschutzversicherung zur Übernahme der Anwaltskosten In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Verfahren hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 5.10.2010 entschieden, dass die Zürich Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits aus einem erklärten Widerruf aufkommen muss, auch wenn der zugrunde liegende Vertrag außerhalb der versicherten Zeit abgeschlossen wurde. Allein entscheidend ist, dass (…) Weiterlesen