Familienrecht und Erbrecht

Diese Bereiche werden bei Mayer & Mayer Rechtsanwälte von Frau Rechtsanwältin Daniela Mayer betreut.

Sie befasst sich seit 1999 nahezu ausschließlich mit der Beratung und Vertretung von Mandanten in diesen Bereichen.

Familienrecht

Im Bereich des Familienrechtes vertritt Rechtsanwältin Mayer einen auf Ausgleich der widerstreitenden Interessen gerichteten, vermittelnden Ansatz. Priorität hat in Ihrer Tätigkeit die einvernehmliche Klärung von Angelegenheiten, die nicht zwingend vor Gericht verhandelt werden müssen.

Unterhaltsfragen werden geklärt, rückständige und zukünftige Forderungen berechnet und geltend gemacht. Auf eine außergerichtliche Einigung legt sie hierbei – nicht zuletzt mit Rücksicht auf die häufig betroffenen minderjährigen Kinder – besonderes Augenmerk. Lässt sich eine gerichtliche Klärung nicht vermeiden, erfolgt diese sachlich und zielorientiert.

Bei der Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten bezüglich Immobilien sind häufig laufende gemeinsame Verbindlichkeiten der Ehepartner zu berücksichtigen. Seien es die Finanzierung einer Immobilie mittels gemeinsamer Darlehensverträge oder auch ein gemeinsames Altersvorsorgemodell. Diese Dinge müssen im Rahmen der Trennung und Scheidung meist neu geregelt werden. Die bankrechtliche Ausrichtung von Mayer & Mayer Rechtsanwälte und der fachübergreifende Austausch mit Finanzanalytikern und Steuerberatern bieten hierbei Kompetenz und Perspektive für unsere Mandanten – über das reine Scheidungsmandat hinaus und sichern eine sorgfältige Beratung.

Die langjährige Erfahrung von Rechtsanwältin Mayer aus Verfahren über das Sorgerecht und das Umgangsrecht zeigt, dass eine hohe soziale Kompetenz der beteiligten Rechtsanwälte sehr wichtig ist. Eine Trennung der Eltern ist für die gemeinsamen Kinder belastend. Ausgewogene Lösungen zu entwickeln, um die bestehenden Bindungen der Kinder trotz Trennung zu erhalten, ist Rechtsanwältin Mayer ein besonderes Anliegen.

Erbrecht

Frau Rechtsanwältin Mayer legt auf eine sorgfältige Beratung bei der Erstellung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten besonderen Wert. Ihre langjährige Erfahrung zeigt, dass die gründliche Ermittlung der Lebensumstände, der Familienverhältnisse, des vorhandenen Vermögens und der Wünsche der Mandanten Grundlage für eine erfolgreiche Beratung ist.

Der Wille des Testierenden muss eindeutig und entsprechend der neuesten, von den obersten Gerichten entwickelten Rechtsprechung zu Papier gebracht werden. Testamentserstellung ist darüber hinaus auch Finanzplanung. Die Übertragung der Vermögenswerte an nachfolgende Generationen erfordert eine klare Vorgabe und Struktur. Nur so kann ein Erbstreit für die nächste Generation vermieden werden. Rechtsanwältin Mayer arbeitet hierbei fachübergreifend mit erfahrenen Steuerberatern und Finanzplanern zusammen.

Testamentsvollstreckung ist die praktische Umsetzung des Willens des Erblassers. Auch hier sind fundierte Fachkenntnisse und die Vernetzung mit dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht Garant für eine optimale Ausführung.

Rechtsanwältin Daniela Mayer ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin nach den Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. Nur nach Absolvierung eines umfangreichen Lehrgangs und erfolgreich bestandenen Prüfungen wird die Zertifizierung des AGT e.V. verliehen.

Die Aufgaben des/der Testamentsvollstreckers/in liegen darin, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen. Den Nachlass gemäß den letztwilligen Verfügungen an die Erben zu verteilen oder dauerhaft zu verwalten. Die Nachlassverbindlichkeiten sind aus dem Nachlass zu begleichen und die Erbschaftssteuererklärungen müssen durch den/die Testamentsvollstrecker/in eingereicht werden.

Da Rechtsanwältin Daniela Mayer eine langjährige Erfahrung im Bereich der Erstellung von Testamenten vorweisen kann und sich regelmäßig fortbildet, ist ihr die praktische Umsetzung des Erblasserwillens, der in den Testamenten niedergeschrieben ist, eine Herzensangelegenheit. Ein Testament, welches klar formuliert ist und sich deshalb auch praktisch umsetzen lässt, ist ein gutes Testament. Eine transparente, den erbrechtlichen Gesetzen entsprechende Vorgehensweise und ein sensibler und unparteiischer Austausch mit den Erben, ist eine gute Testamentsvollstreckung.

Frau Rechtsanwältin Daniela Mayer ist auf der Testamentsvollstreckerliste des AGT e.V. geführt.

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