Kreditcheck – wir prüfen Ihren Vertrag

Kreditcheck – wir prüfen Ihren Darlehensvertrag!

Immobilienkredit: Widerruf weiterhin möglich

Nach wie vor bleibt der Widerruf von Darlehen zur Finanzierung von Immobilien ein attraktives Instrument, um sich aus langen Zinsbindungen zu befreien, oder Vorfälligkeitsentschädigungen zu vermeiden.

3 Fallgruppen sind zu unterscheiden:

1. Darlehensverträge seit 21. März 2016

Bei Immobiliendarlehensverträgen, die ab dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist das Widerrufsrecht in der Regel auf maximal ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsabschluss begrenzt (§ 356b Abs. 2 BGB).
Ein Widerruf kann daher bei diesen Verträgen nur noch im ersten Jahr + 14 Tage nach Vertragsabschluss erfolgen. Der Widerruf im ersten Jahr nach Vertragsschluss könnte z. B. dann interessant für Sie sein, wenn Sie die finanzierte Immobilie verkaufen wollen oder aufgrund einer sonstigen Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation die vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrages wünschen.
Klassische Konsumentenkredite, wie z.B. Autofinanzierungen und Ratenkredite, können dagegen jederzeit, ohne zeitliche Beschränkung, auch nach dem 21.3.2016 widerrufen werden, wenn entsprechende Fehler vorhanden sind.

2. Darlehensverträge vom 11. Juni 2010 bis 20. März 2016

Für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bis zum 20. März 2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein „ewiges“ Widerrufsrecht.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass die erteilte Widerrufsbelehrung entweder mit Fehlern behaftet ist oder gar nicht erteilt wurde. Aber auch dann, wenn die Widerrufsbelehrung an sich fehlerfrei ist, jedoch die gesetzlichen Pflichtinformationen nicht vollständig vorliegen, besteht in vielen Fällen noch ein Widerrufsrecht. Die hierbei festzustellenden Fehler sind vielgestaltig und gar nicht selten. Die Überprüfung eines solchen Vertrages ist aus unserer Sicht daher in jedem Fall sinnvoll.

3. Darlehensverträge vom 2. November 2002 bis 10. Juni 2010

Wenn Sie Ihren Vertrag zwischen dem 2. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen und spätestens bis einschließlich 21.06.2016 bereits widerrufen haben, können Sie Ihre Rückabwicklungsansprüche noch heute weiterverfolgen.

Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren!

Sie haben den Widerruf fristgemäß erklärt, Ihre Bank akzeptiert ihn aber nicht? Lassen Sie Ihre berechtigten Forderungen nicht verjähren. Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Auch für Verbraucher, die bislang nichts unternommen haben, gilt: In bestimmten Fällen können Sie sogar heute noch Ihre „Altverträge“ widerrufen. Weitere Infos finden Sie hier.

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Welche Vorteile bringt der Widerruf?

Keine Vorfälligkeitsentschädigung, keine Nichtabnahmeentschädigung

Durch Widerruf können Sie den Vertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung auch innerhalb der Zinsbindungsfrist ablösen bzw. tilgen. Bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen und Nichtabnahmeentschädigungen können zurück gefordert werden.

Oder Sie haben sich vor Jahren für ein Forward-Darlehen entschieden um sich die vermeintlich niedrigen Zinsen vorzeitig zu sichern? Jetzt stellen Sie fest, dass Sie das Darlehen gar nicht mehr benötigen, bzw. anderweitig günstigere Konditionen erhalten. Ein Widerruf erspart Ihnen eine hohe Nichtabnahmeentschädigung und Sie können Ihr Forward-Darlehen ablehnen.

Rückabwicklung des Darlehensvertrages

Der Widerruf führt zu einem Rückabwicklungsschuldverhältnis. Folge ist, dass die Bank dem Darlehensnehmer die Differenz zwischen der marktüblichen Verzinsung und dem tatsächlich verlangten Vertragszins erstatten muss. Zum anderen muss sie aber auch auf die vom Verbraucher bereits geleisteten Raten (Zins und Tilgung) eine Verzinsung leisten (Nutzungsersatz).

Nutzungsersatz und Rückerstattung über dem marktüblichen Niveau liegender Zinsen können bei schon länger laufenden Darlehen durchaus einen größeren Betrag ausmachen, auf den Sie Anspruch haben.

Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag!

Egal, ob der Kredit noch läuft oder bereits abgelöst wurde – wir ermitteln Ihre Ansprüche.
Auch bereits abgelöste Darlehen, oder bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können nach Widerruf zurück gefordert werden.

Lösen Sie sich aus der vertraglichen Bindung mit der Bank und der vereinbarten Zinsbindung. Tilgen Sie z.B. mit angespartem Kapital aus einer Lebensversicherung oder einem Bausparvertrag das Darlehen (auch nur zum Teil) und ersparen Sie sich dadurch weitere Zinsen.

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Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Sie haben Ihren Darlehensvertrag schon widerrufen und Ihre Verhandlungen mit der Bank oder Sparkasse sind ins Stocken geraten? Wir analysieren Ihre Verträge und berechnen Ihre Ansprüche anhand der neuesten Rechtsprechung. Gerne führen wir auch Ihre Verhandlungen mit der Bank oder Sparkasse zu einer außergerichtlichen Einigung. Selbstverständlich setzen wir aber auch Ihre Ansprüche vor Gericht erfolgreich durch.

Unsere Erfahrung

Mayer & Mayer Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren auf den Widerruf von Darlehensverträgen spezialisiert. Wir haben Erfahrung aus der Prüfung mehrerer Tausend Kreditverträge bei unterschiedlichen Banken, Sparkassen, Versicherungen und Bausparkassen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Senden Sie uns Ihre Anfrage zu

Sie erhalten dann einen Fragebogen, in dem genau aufgeführt ist, welche Unterlagen wir für eine Prüfung benötigen. Wir prüfen Ihre Darlehensverträge zunächst und teilen Ihnen unsere Einschätzung mit, ob ein Widerruf grds. heute noch möglich erscheint und eine umfassendere Prüfung im Rahmen eines Kreditcheck Sinn macht.

Ersteinschätzung – Kreditcheck

In einer intensiven und umfassenden Prüfung analysieren wir Ihren Vertrag und beurteilen Ihre Erfolgsaussichten. Hierbei prüfen wir nicht nur den Wortlaut der Widerrufsbelehrung (Widerrufsinformation), sondern umfassend Ihren individuellen Einzelfall unter Berücksichtigung aller Informationen und der gesamten Vertragsinhalte – auch im Hinblick auf eine mögliche außergerichtliche Einigung. Auch teilen wir Ihnen unsere Einschätzung zu einer möglichen Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung mit. Diese Ersteinschätzung erbringen wir gegen ein pauschales Honorar in Höhe von 249,90 € inkl. Mehrwertsteuer. Dieses rechnen wir selbstverständlich bei einer späteren Auftragserteilung auf das Honorar an.

Sie erreichen uns über unser Kontaktformular.

Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch, rufen Sie uns an!

Telefonnummer: 0761/1543270

 

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