Kapitalanlagerecht und Bankrecht
Die Kanzlei Mayer & Mayer Rechtsanwälte ist spezialisiert auf die Vertretung von Verbrauchern, die durch verfehlte Kapitalanlageentscheidungen geschädigt wurden. Hierunter fallen alle Arten von Kapitalanlagen, seien dies Beteiligungen an geschlossenen Fonds (Immobilien, Medien, Schiffsfonds u. a.) oder auch stille oder atypisch stille Beteiligungen bzw. Genussrechtsbeteiligungen.
Neben diesen Produkten des so genannten „grauen Kapitalmarkts“ kümmern wir uns auch um sämtliche Wertpapieranlagen, also regelmäßig über die Börse gehandelten Papiere. Viele dieser kapitalanlagerechtlichen Fälle weisen starke Bezüge zu bankrechtlichen Fragestellungen auf. Sei es, dass die Anlage über eine Bank oder Sparkasse vertrieben wurde, sei es, dass der Anlagebetrag durch ein Darlehen (mit-)finanziert wurde.
Auch in rein bankrechtlichen Fragestellungen, bei Darlehens- bzw. Kreditverträgen, Vorfälligkeitsentschädigungen, Bausparverträgen u.a. betreuen und vertreten wir Verbraucher. Aber auch Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die immer häufiger fast ausschließlich zum Zweck der Kapitalanlage eingesetzt werden, bilden einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Beratungsansatz
In vielen Fällen ist die gescheiterte Kapitalanlage nur ein Teil eines fehlerhaften Altersvorsorgekonzeptes. Eine Beratung über die Ausrichtung der Altersvorsorge ist Teil der umfassenden Beratung. Eine Neukonzeption einer nachhaltig ausgerichteten Altersvorsorge für die Zukunft wird ggf. in Kooperation mit erfahrenen Sachverständigen und Honorarberatern erbracht. Nicht nur die Lösung des konkreten, juristischen Problems ist uns ein Anliegen, sondern auch die Zukunftsperspektive unserer Mandantschaft.
Die Anwältinnen und Anwälte von Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten in Gerichtsprozessen über das ganze Bundesgebiet hinweg Mandanten. Dennoch ist es uns immer ein besonderes Anliegen, die außergerichtlichen Einigungsmöglichkeiten vollständig auszuloten.
Es ist unser erstes Ziel, den persönlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten gerecht zu werden und nur an diesen Interessen ausgerichtet das Mandat zu führen. In enger Abstimmung mit unseren Mandanten verfolgen wir diese Ziele beharrlich und erfolgreich.
Servicepaket Kreditcheck
Wir prüfen Ihren Kredit- bzw. Darlehensvertrag auf Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten bzw. Ausstiegsoptionen vor der vertraglichen Fälligkeit, unzulässige Klauseln und andere Fallstricke. Wir erläutern Ihnen, ob und wie Sie Kosten und damit bares Geld sparen können bei der Vertragsauflösung (z.B. bei verlangter Vorfälligkeitsentschädigung) und setzen diese Rechte und Ansprüche für Sie auch durch.