Rechtsanwalt Andreas Mayer ist seit 1997 nahezu ausschließlich auf dem Gebiet der Vertretung und Beratung geschädigter Kapitalanleger bzw. Bank- und Versicherungskunden tätig. Diese Spezialisierung auf die Bereiche Kapitalanlagerecht, Bankrecht und Versicherungsrecht führte konsequent auch zum Erwerb des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Jahr 2008.
Rechtsanwalt Andreas Mayer ist Mitglied des bundesweiten Zusammenschlusses von auf Verbraucherschutz im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälten „Anlegerschutzanwälte e. V.“
Darüber hinaus ist er stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein: Gründungsmitglied
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Freiburger Anwaltverein: Gründungsmitglied
- Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e. V.
- Anlegerschutzanwälte e. V., 2011-2016 Mitglied des Vorstandes
- Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e. V.
- Freiburger Anwaltverein e. V.
- Arbeitskreis Anwaltsmanagement Freiburg, Gründungsmitglied
Weitere Tätigkeiten
- Beratungsanwalt der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
- Stellvertretendes Mitglied im gemeinsamen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.