Rechtsanwalt Andreas Mayer ist seit 1997 nahezu ausschließlich auf dem Gebiet der Vertretung und Beratung geschädigter Kapitalanleger bzw. Bank- und Versicherungskunden tätig. Diese Spezialisierung auf die Bereiche Kapitalanlagerecht, Bankrecht und Versicherungsrecht führte konsequent auch zum Erwerb des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Jahr 2008.
Rechtsanwalt Andreas Mayer ist Mitglied des bundesweiten Zusammenschlusses von auf Verbraucherschutz spezialisierten RechtsanwältInnen „Verein für Verbraucherrechte e.V.“
Darüber hinaus ist er stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein: Gründungsmitglied
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Freiburger Anwaltverein: Gründungsmitglied, Vorstandsmitglied (seit 2022)
- Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e. V.
- Verein für Verbraucherrechte e.V.
- Deutsch-Schweizerische Juristenvereinigung e. V.
- Freiburger Anwaltverein e. V.
Weitere Tätigkeiten
- Beratungsanwalt der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
- Stellvertretendes Mitglied im gemeinsamen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.