Andreas Mayer – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Andreas Mayer ist seit 1997 nahezu ausschließlich auf dem Gebiet der Vertretung und Beratung geschädigter Kapitalanleger bzw. Bank- und Versicherungskunden tätig. Diese Spezialisierung auf die Bereiche Kapitalanlagerecht, Bankrecht und Versicherungsrecht führte konsequent auch zum Erwerb des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ im Jahr 2008.

Verein für Verbraucherrechte e.V.

Rechtsanwalt Andreas Mayer ist Mitglied des bundesweiten Zusammenschlusses von auf Verbraucherschutz spezialisierten RechtsanwältInnen „Verein für Verbraucherrechte e.V.“

Darüber hinaus ist er stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübingen für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“.

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