13. Mai 2015 Sparkasse – Widerruf greift!

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte mit einem aktuellen Urteil den Widerruf zweier Kreditverträge mit der Sparkasse Hochrhein, obwohl diese schon gekündigt waren und eine Vorfälligkeitsentschädigung geleistet worden war. Bereits das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte die Widerruflichkeit der Darlehensverträge mit der Sparkasse Hochrhein festgestellt. Die Sparkasse muss nun die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurück erstatten. Der Fall Ein Kreditnehmer hatte im Jahr 2007 zwei (…) Weiterlesen