24. Februar 2010 Umschuldung: Ablösende Bank muss Bedarf selbst berechnen

Schlichtungsspruch des Ombudsmanns der privaten Banken  In einem durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte geführten Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann der privaten Banken obsiegten die Bankkunden vollständig. Ihr Darlehen wurde um über 43.000 EUR nicht benötigter Darlehensmittel reduziert. Der Fall: Die Immobilienfinanzierung der Mandanten war ursprünglich über eine Bausparkasse zustande gekommen. Das (unvorteilhafte) Finanzierungsmodell war so ausgestaltet, dass drei verschiedene Darlehen kombiniert (…) Weiterlesen