6. Oktober 2011 Verjährung zum Jahresende – Filmfondsanleger Apollo betroffen

Zum 31.12.2011 verjähren die Schadensersatzansprüche aus Kapitalanlagen, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden, endgültig. Für derartige Altfälle ist gem. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 Satz 1 EGBGB die Kenntnis abhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB maßgeblich, soweit die Verjährungsfrist nicht schon gem. § 195 BGB (a. F.) am 01.01.2002 abgelaufen war. (…) Weiterlesen