17. April 2008 WWK haftet für Berater-Fehler

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Lebensversicherung für Falschberatung ihrer Vermittler auch bei Vermittlung von Investmentfonds und Bankdarlehen einstehen muss. Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg hatte als Anlegerschutzexperte einen Mandanten in einem Klageprozess gegen die WWK-Versicherung vertreten.   Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Lebensversicherung für Falschberatung ihrer Vermittler auch bei Vermittlung von Investmentfonds und Bankdarlehen einstehen muss. (…) Weiterlesen