BGH: Die Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist Pflicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19.1.2016 (XI ZR 388/14) insoweit die Grundsätze, nach denen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen haben, erneut bestätigt. Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Vorfälligkeitsentschädigungen fallen immer dann an, wenn Darlehensnehmer während der Zinsbindungsphase oder auch vor Abnahme des Darlehens (dann: „Nichtabnahmeentschädigung“) das (…) Weiterlesen