4. März 2016 LG Potsdam: Widerruf eines DKB Darlehensvertrages greift durch

Der Widerruf eines Darlehensvertrags mit der Deutsche Kreditbank AG (DKB) aus dem Jahr 2008 greift durch. Die Darlehensnehmer können nach dem Urteil des Landgerichtes Potsdam den Darlehensvertrag vollständig rückabwickeln und bekommen auch eine bereits bezahlte Nichtabnahmeentschädigung wieder zurück. Widerrufsbelehrung der DKB war falsch Das Landgericht Potsdam entschied in dem von Mayer & Mayer Rechtsanwälten geführten Verfahren, dass die durch die (…) Weiterlesen