25. November 2011 OLG Stuttgart verurteilt Clerical Medical. Klare Worte zu „Klauselwirrwarr“.

Entnahmen über die gesamte Laufzeit. Mit zwei Urteilen vom 12.05.2011 verurteilte das OLG Stuttgart die Clerical Medical Versicherung zur Auszahlung der vereinbarten Entnahmen unabhängig von einem etwaigen Guthaben. Auch bei schon gekündigten Verträgen bei denen der Rückkaufswert ausbezahlt wurde, kann der Anleger nach Auffassung des OLG Stuttgart weitere Rentenzahlungen verlangen. Das Gericht beurteilte die in den Versicherungsscheinen enthaltene Entnahmeregelung als (…) Weiterlesen