3. Dezember 2011 Clerical Medical muss Entnahmen und Versicherungsbeitrag auszahlen

Mit Urteil vom 10.11.2011 stellte das OLG Stuttgart fest, dass der Versicherungsnehmer nicht nur einen Anspruch auf die vereinbarten regelmäßigen Auszahlungen habe, sondern die Clerical Medical (CMI) zusätzlich zu einer Schlusszahlung zum Versicherungsende in Höhe des eingezahlten Versicherungsbeitrages verpflichtet sei. Mayer & Mayer Rechtsanwälte berichteten bereits, dass das OLG Stuttgart mit zwei zuvor ergangenen Urteilen vom 12.05.2011 die Clerical Medical zur (…) Weiterlesen