Der Bundesgerichtshof hebt den Verhandlungstermin vom 8.2.2012 zu Clerical Medical auf, nachdem diese eine Versicherungsleistung von 254.500 EUR anerkannte. Die Clerical Medical nahm nach diesem Anerkenntnis auch die eingelegte Revision zurück. Der IV. Zivilsenat des BGH teilte in seiner Pressemitteilung vom 2.2.2012 mit, nunmehr in anderen Revisionsverfahren aus diesem Komplex alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen zu wollen. Die Clerical Medical wird ihre (…) Weiterlesen