2. Februar 2012 Clerical Medical anerkennt Anspruch in Höhe von 254.500 EUR

Der Bundesgerichtshof hebt den Verhandlungstermin vom 8.2.2012 zu Clerical Medical auf, nachdem diese eine Versicherungsleistung von 254.500 EUR anerkannte. Die Clerical Medical nahm nach diesem Anerkenntnis auch die eingelegte Revision zurück. Der IV. Zivilsenat des BGH teilte in seiner Pressemitteilung vom 2.2.2012 mit, nunmehr in anderen Revisionsverfahren aus diesem Komplex alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen zu wollen.

Die Clerical Medical wird ihre Gründe gehabt haben, eine Entscheidung des BGH durch dieses Manöver zu verhindern.  Es bleibt die Hoffnung, dass der BGH alsbald die Gelegenheit ergreift und zu den in einer Vielzahl von anhängigen Verfahren relevanten Fragen Stellung nehmen wird. Darauf warten viele Geschädigte, wie auch die zur Entscheidung in den unteren Instanzen berufenen Richter.

Unser Hinweis an Geschädigte: warten Sie nicht auf diese Entscheidungen, beachten Sie die Verjährungsfristen, bzw. lassen diese anwaltlich prüfen. Ansprüche aus Verträgen, die in 2002 abgeschlossen wurden, verjähren in 2012. Die Frist läuft taggenau (z.B.: Abschluss 15.2.2002; Ablauf 15.2.2012). Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und kann damit früher als die absolute 10-jährige Frist ablaufen.

Freiburg, den 2.2.2012

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