Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28.10.2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkreditverträge bis 2004 zurückgefordert werden können. Vor Kurzem hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die von Banken formularmäßig erhobenen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig sind. Etliche Banken hatten sich aber mit der Behauptung, der Erstattungsanspruch sei verjährt, weiterhin geweigert, die Gebühren zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2014 unter den Aktenzeichen XI (…) Weiterlesen