BGH: Die Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist Pflicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19.1.2016 (XI ZR 388/14) insoweit die Grundsätze, nach denen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen haben, erneut bestätigt. Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Vorfälligkeitsentschädigungen fallen immer dann an, wenn Darlehensnehmer während der Zinsbindungsphase oder auch vor Abnahme des Darlehens (dann: „Nichtabnahmeentschädigung“) das (…) Weiterlesen
Archiv des Monats Januar 2016
19. Januar 2016 Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung
Kündigt die Bank, können Verbraucher die Vorfälligkeitsentschädigung zurück fordern Am 19.1.2016 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nunmehr endlich, dass die Bank, die dem Darlehensnehmer den Kreditvertrag kündigt, keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf. Diese Rechtsprechung gilt für alle Verbraucherdarlehensverträge, die wegen Verzuges des Verbrauchers mit Zahlungen gekündigt wurden. Betroffene Darlehensnehmer können somit von ihrer Bank oder Sparkasse bereits abgerechnete Vorfälligkeitsentschädigungen noch zurück fordern, (…) Weiterlesen