19. September 2016 OLG Bamberg: Kündigung eines Bausparvertrags war unzulässig

Oberlandesgericht Bamberg entscheidet zugunsten der Bausparer Nun hat auch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit einem Urteil vom 10.8.2016 zugunsten eines Bausparers entschieden, dass die Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse unzulässig war. Die Bausparkasse hatte sich auf den Kündigungsgrund gestützt, dass seit Eintritt der Zuteilungsreife mehr als 10 Jahre vergangen seien, ohne dass das Bauspardarlehen abgerufen wurde. „Bei einem Bausparvertrag (…) Weiterlesen