17. August 2023 Kündigung von Bausparkasse Schwäbisch Hall ist ungültig.

Wichtige Entscheidungen des Ombudsmanns zur Kündigung von Bausparverträgen. Der Ombudsmann der Privaten Bausparkassen (Schlichtungsstelle Bausparen) hat entschieden, dass Kündigungen von Bausparverträgen bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall unwirksam sind, wenn sie lediglich in der Online-Postbox „Mein Konto“ hinterlegt wurden. Um als wirksam zu gelten, muss zusätzlich eine E-Mail-Benachrichtigung über die Hinterlegung dem Bausparer zugehen. Der Bausparer muss diese E-Mail auch in (…) Weiterlesen