6. Februar 2024 BGH bestätigt Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung bei Generali Rürup-Rente

Mögliche Rückabwicklung einer Generali Deutschland (Aachen Münchener Lebensversicherung) Rürup-Rente nach Widerruf Mit Urteil vom 24.01.2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine Widerrufsbelehrung der Generali Deutschland Lebensversicherung AG (ehemals Aachen Münchener) fehlerhaft ist. Der durch die Versicherungsnehmerin (VN) im Jahr 2020 erklärte Widerruf ihrer im Jahr 2008 geschlossen Basisrentenversicherung (Rürup-Rente) war nicht verfristet, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 24.01.2024 (…) Weiterlesen