Der Fall Der Versicherungsnehmer hatte zunächst eine Anfrage zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten an die ARAG Rechtsschutzversicherung gerichtet. Die ARAG verweigerte in der Folge jedoch die Bestätigung der Kostenübernahme. Stattdessen äußerte sie Bedenken bezüglich der Erfolgsaussichten. Sie forderte daher zunächst eine kostenlose rechtliche Begutachtung der Erfolgsaussichten durch den Versicherungsnehmer bzw. Mayer & Mayer Rechtsanwälte. Rechtsschutzversicherung hat keinen Anspruch auf kostenlosen Rechtsrat (…) Weiterlesen