9. Mai 2017 ARAG Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme verurteilt

Der Fall

Der Versicherungsnehmer hatte zunächst eine Anfrage zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten an die ARAG Rechtsschutzversicherung gerichtet. Die ARAG verweigerte in der Folge jedoch die Bestätigung der Kostenübernahme. Stattdessen äußerte sie Bedenken bezüglich der Erfolgsaussichten. Sie forderte daher zunächst eine kostenlose rechtliche Begutachtung der Erfolgsaussichten durch den Versicherungsnehmer bzw. Mayer & Mayer Rechtsanwälte.

Rechtsschutzversicherung hat keinen Anspruch auf kostenlosen Rechtsrat

Diese kostenlose Begutachtung der Erfolgsaussichten wurde zu Recht durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte verweigert. Es ist grundsätzlich Aufgabe der Rechtsschutzversicherung, die Erfolgsaussichten des gewünschten Vorgehens ihres Versicherungsnehmers zu prüfen. Der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt muss eine rechtliche Begutachtung gegenüber der Rechtsschutzversicherung jedenfalls nur gegen gesonderte Bezahlung durch die Rechtsschutzversicherung vornehmen. Dies wollte die ARAG nicht einsehen und verweigerte in der Folge hartnäckig die durch den Versicherungsnehmer gewünschte Kostenübernahme.

Gericht verurteilt ARAG zur Kostenübernahme

Der Versicherungsnehmer erhob, vertreten durch Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Klage gegen die ARAG Rechtsschutzversicherung. Hiergegen verteidigte sich die ARAG letztlich nicht, so dass sie schließlich durch das Amtsgericht Spaichingen zur vertraglich geschuldeten Kostenübernahme verurteilt wurde.

Nun muss die ARAG nicht nur die entstehenden Kosten in der Hauptsache, sondern zusätzlich auch noch die Kosten für das gegenüber der ARAG Rechtsschutzversicherung durchgeführte Klageverfahren vor dem Amtsgericht Spaichingen übernehmen. Der Versicherungsnehmer hingegen kann nun, wie von Anfang an gewünscht, ohne eigenes Kostenrisiko in der Hauptsache seine Ansprüche anwaltlich geltend machen.

Ablehnungen durch Rechtsschutzversicherungen nicht hinnehmen

Der Fall zeigt einmal mehr, dass Versicherungsnehmer Ablehnungen der Rechtsschutzversicherungen nicht klaglos hinnehmen sollten. Oftmals stellen sich die Einwände der Versicherungen bei genauer Prüfung als falsch oder irrelevant heraus. Besonders bei der Prüfung einer Anfrage auf Kostenübernahme unterliegen die Rechtsschutzversicherungen besonderen Formalitäten, die dem Versicherungsnehmer bei Nichteinhaltung bereits zum Erfolg verhelfen können und den Einwand der Rechtsschutzversicherung verpuffen lassen.

Deckungsanfrage besser nicht persönlich an die Versicherung richten

Mayer & Mayer Rechtsanwälte empfiehlt, die Anfragen an die Rechtsschutzversicherung nicht selbst vorzunehmen, da es dabei auf jedes Wort ankommen kann. Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, Ihren Anspruch gegenüber der Rechtsschutzversicherung durchzusetzen.