26. Mai 2020 Versorgungsausgleich. Teilung von Betriebsrenten. Mehr Geld für Geschiedene.

Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.5.2020. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Mai 2020 (1 BvL 5/18) die externe Teilung der betrieblichen Altersvorsorge für verfassungskonform erklärt. Aber unter Auflagen: Die Gerichte müssen den Ausgleichswert bei der externen Teilung so bestimmen, dass die ausgleichsberechtigte Person keine unangemessene Verringerung ihrer Versorgungsleistungen zu erwarten hat. Das (…) Weiterlesen