Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.5.2020. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26. Mai 2020 (1 BvL 5/18) die externe Teilung der betrieblichen Altersvorsorge für verfassungskonform erklärt. Aber unter Auflagen: Die Gerichte müssen den Ausgleichswert bei der externen Teilung so bestimmen, dass die ausgleichsberechtigte Person keine unangemessene Verringerung ihrer Versorgungsleistungen zu erwarten hat. Das (…) Weiterlesen