13. November 2018 Soziale Netzwerke: Account geht nach Tod auf die Erben über

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.07.2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk auf die Erben übergeht. Dem widersprechende Nutzungsbedingungen von Sozialen Netzwerken, wie z. B. Facebook, sind unwirksam. Die Erben haben gegen den Anbieter einer Plattform für ein soziales Netzwerk (wie z.B. Facebook), einen Anspruch, auf Gewährung des Zugangs zum Benutzerkonto der verstorbenen Person. (…) Weiterlesen