8. Dezember 2016 Bausparkasse Schwäbisch Hall wird verurteilt

Bausparkasse muss Bausparvertrag fortsetzen Das Amtsgericht Schwäbisch Hall stellte mit Urteil vom 20. Oktober 2016 fest, dass die Kündigung der Bausparkasse unwirksam war und der Vertrag fortgesetzt werden muss. Zinsen auf das Guthaben müssen somit weiter gezahlt werden. Der Kläger hatte 1996 einen Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall über eine Bausparsumme von damals 30.000,- DM (heute 15.338,- €) abgeschlossen. Diesen (…) Weiterlesen