4. April 2016 OLG Stuttgart: Bausparkasse darf nicht kündigen

Mit einem Urteil vom 30.03.2016 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG), dass die Kündigung eines Bausparvertrages unzulässig war und verurteilte die Wüstenrot Bausparkasse zur Fortsetzung des Bausparvertrages. Die Bausparkasse Wüstenrot hatte den im Jahr 1978 abgeschlossenen Bausparvertrag der Klägerin gekündigt, weil seit Zuteilungsreife mehr als 10 Jahre verstrichen waren. Die Bausparkasse sah sich berechtigt, den Vertrag zu kündigen, obwohl nach den (…) Weiterlesen