Das Landessozialgericht NRW hat mit seiner Entscheidung vom 15.12.2015 (L 21 R 374/14) das Gesetz zur besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente von erziehenden Elternteilen („Mütterrente“) bestätigt. Nach 1992 geborene Kinder Das bedeutet in der Praxis, dass ein Elternteil, welches ein Kind erzieht oder erzogen hat, das nach 1992 geboren ist, Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung für 36 Monate (…) Weiterlesen