21. Oktober 2016 OLG Koblenz: Widerruf – WestImmo Darlehen wird rückabgewickelt

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ist der Argumentation von Mayer & Mayer Rechtsanwälte in seinem Urteil vom 29.07.2016 gefolgt und hat den Widerruf eines im Jahr 2006 mit der Westdeutschen Immobilienbank AG (WestImmo) geschlossenen Darlehens bestätigt. Die WestImmo wurde daher zur Rückabwicklung verurteilt. Vorfälligkeitsentschädigung muss zurückgezahlt werden Das Darlehen war bereits abgewickelt und die Kläger hatten eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt. Das Gericht (…) Weiterlesen