3. November 2016 ÖRAG Rechtsschutzversicherung gibt nach!

ÖRAG muss Kosten für Darlehenswiderruf übernehmen In einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälte gegen die Rechtsschutzversicherung ÖRAG geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Müllheim wurde wenige Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung nun doch eine Deckungszusage erteilt, die zuvor hartnäckig verweigert wurde. Klage gegen Rechtsschutzversicherung Der betroffene Kunde der ÖRAG hatte seinen Darlehensvertrag widerrufen. Nachdem die Sparkasse den Widerruf zurückwies (…) Weiterlesen