22. August 2014 Bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück holen

Nachdem Finanztest in seiner Juliausgabe 2014 über die Möglichkeit des Widerrufes von Verbraucherdarlehen berichtete, nehmen immer mehr Verbraucher diese Möglichkeit wahr, aus langen Zinsbindungen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Verbraucher, die den Widerruf ihres Kredites erklären. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können im übrigen auf diesem Wege zurück verlangt werden. Die (…) Weiterlesen