22. August 2014 Bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurück holen

Nachdem Finanztest in seiner Juliausgabe 2014 über die Möglichkeit des Widerrufes von Verbraucherdarlehen berichtete, nehmen immer mehr Verbraucher diese Möglichkeit wahr, aus langen Zinsbindungen auszusteigen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Auch Mayer & Mayer Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Verbraucher, die den Widerruf ihres Kredites erklären. Auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können im übrigen auf diesem Wege zurück verlangt werden.

Die Verbraucherzentrale Bremen berichtet nun in einer aktuellen Pressemitteilung vom 06.08.2014 über die Weigerung diverser Kreditinstitute, Anschlussfinanzierungen an Verbraucher zu gewähren in den Fällen, in denen die bisherige Finanzierung durch einen Widerruf beendet wurde.

Die Verbraucherzentrale Bremen führt darin aus, dass es seit ungefähr 6 Wochen Einzelfallhinweise gebe, nach denen Kreditinstitute eine generelle Weigerung für Anschlussfinanzierungen bei Widerrufen erklärt haben. Zu 28 Kreditinstituten habe die Verbraucherzentrale Bremen inzwischen solche Erkenntnisse gesammelt. Hierzu zählen die Allianz Leben, die AXA, BB Bank, Deutsche Bank, ERGO, HypoVereinsbank, Kölner Bank, Kreissparkasse Köln u. a. Sparkassen, PSD München und Nürnberg, Sparda-Banken Berlin, München, Nürnberg, Signal-Iduna Bausparkasse und weitere regionale Anbieter. Die Verbraucherzentrale Bremen sammelt weiterhin Hinweise auf derartige grundsätzliche Verweigerungen.

Die benannten Kreditinstitute drücken nach unserer Auffassung mit ihrer Weigerung aus, dass sie Verbraucher „bestrafen“ wollen, nur weil diese gesetzlich verankerte Rechte, nämlich den Widerruf des Darlehensvertrages zu erklären, wahrnehmen.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte stellen in den vergangenen Wochen auch zunehmend fest, dass solche Weigerungen von Banken kommuniziert werden. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass dies natürlich nicht sämtliche der insgesamt in Deutschland am Markt tätigen ca. 2.000 Banken und Sparkassen betrifft. Sollten im Einzelfall Verbraucher Schwierigkeiten haben, eine Umfinanzierung zu bekommen, empfehlen wir diesen, sich an erfahrene Finanzierungsberater zu wenden, die die Möglichkeit haben, Darlehen über Plattformen auszuschreiben und somit die Umfinanzierung sicher bereitzustellen.

Verbraucher sollten sich nicht davon abhalten lassen, ihre gesetzlich verankerten Rechte aus dem Widerruf des Darlehensvertrages durchzusetzen. Auch wenn die Banken versuchen, hier „Steine in den Weg zu legen“, wird es doch in den meisten Fällen aufgrund der klaren Rechtslage wirtschaftlich interessante Lösungen für Verbraucher geben.

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