8. Juni 2016 Sparda-Bank Baden-Württemberg – Widerruf greift!

In einem weiteren Widerrufsfall wird die Sparda-Bank Baden-Württemberg verurteilt. Mit Urteilen des Landgerichts Stuttgart und des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde die Sparda-Bank Baden-Württemberg in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälten geführten Verfahren aufgrund des erklärten Widerrufes zur vollständigen Rückzahlung von geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen sowie gezahlten Bearbeitungsgebühren verurteilt. Die Sparda-Bank hat hiernach den Klägern € 18.936,99 zuzüglich Verzugszinsen seit dem 18.02.2013 zu zahlen. (…) Weiterlesen

26. Januar 2016 Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsrechte

BGH: Die Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist Pflicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19.1.2016 (XI ZR 388/14) insoweit die Grundsätze, nach denen Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen haben, erneut bestätigt. Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Vorfälligkeitsentschädigungen fallen immer dann an, wenn Darlehensnehmer während der Zinsbindungsphase oder auch vor Abnahme des Darlehens (dann: „Nichtabnahmeentschädigung“) das (…) Weiterlesen