In einem weiteren Widerrufsfall wird die Sparda-Bank Baden-Württemberg verurteilt.
Mit Urteilen des Landgerichts Stuttgart und des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde die Sparda-Bank Baden-Württemberg in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälten geführten Verfahren aufgrund des erklärten Widerrufes zur vollständigen Rückzahlung von geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen sowie gezahlten Bearbeitungsgebühren verurteilt. Die Sparda-Bank hat hiernach den Klägern € 18.936,99 zuzüglich Verzugszinsen seit dem 18.02.2013 zu zahlen.
Mit dem Widerruf geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen
Die Kläger hatten am 30.05.2007 einen Darlehensvertrag mit der Sparda-Bank Baden-Württemberg zur Finanzierung zweier Immobilien abgeschlossen. Wegen des Verkaufs einer Immobilie im Jahre 2011 führten Sie einen Teil des Darlehens zurück und zahlten eine von der Sparda-Bank Baden-Württemberg verlangte Vorfälligkeitsentschädigung. Die endgültige Ablösung des Darlehens erfolgte nach Verkauf der zweiten finanzierten Immobilie dann im Oktober 2012 gegen Zahlung einer weiteren Vorfälligkeitsentschädigung. Nachdem der Widerruf erklärt worden war, wurde die Sparda-Bank aufgefordert, die geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen sowie die Bearbeitungsgebühren von zusammen € 300,00 zurück zu zahlen.
Die außergerichtlichen Verhandlungen führten zu keinem Erfolg. Mayer & Mayer Rechtsanwälte leiteten deshalb die gerichtliche Geltendmachung des Rückzahlungsanspruches hinsichtlich der geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen sowie der gezahlten Bearbeitungsgebühren ein. Darüber hinaus wurde auch geltend gemacht, dass die Sparda-Bank Baden-Württemberg spätestens 30 Tage nach Erklären des Widerrufes sich in Verzug befunden habe und deshalb auch ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen schulde.
Landgericht Stuttgart gibt den Klägern Recht
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Sparda-Bank Baden-Württemberg mit Urteil vom 23.01.2015 zur vollständigen Rückzahlung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung und der Bearbeitungsgebühren zuzüglich Zinsen (14 O 418/14).
Sparda-Bank unterliegt auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart
Die hiergegen seitens der Sparda-Bank Baden-Württemberg eingelegte Berufung wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 01.09.2015 (6 U 29/15) zurückgewiesen. Die Revision ließ das Oberlandesgericht Stuttgart nicht zu. Die in der Berufungsinstanz seitens der Sparda-Bank Baden-Württemberg eingelegte Widerklage wurde abgewiesen.
Bundesgerichtshof wird über die Revision entscheiden
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Sparda-Bank Baden-Württemberg an den Bundesgerichtshof wurde nun die Revision hinsichtlich der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart über die Klage zugelassen, wie üblich ohne nähere Begründung. Die Abweisung der Widerklage der Sparda-Bank Baden-Württemberg wurde durch Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig (Beschluss des BGH vom 24.5.2016, XI ZR 437/15).
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Interessant dürfte eine Überprüfung der Widerruflichkeit eines Darlehens insbesondere dann sein, wenn hohe Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund Kündigung des Darlehens z. B. wegen Verkaufs des Objekts verlangt werden. Zur weiteren Erläuterung unseres Service zur Darlehensprüfung weisen wir auf unsere Seite Kreditcheck hin.