24. März 2017 BGH Urteil zu Kündigung durch Bausparkasse und Zins-Bonus

Bausparverträge mit Bonusregelung (Zinsbonus) können erst 10 Jahre nach Zuteilungsreife und Entstehung des Bonus gekündigt werden. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau, ob die Voraussetzungen vorliegen! Der Bundesgerichtshof hat mit zwei Urteilen vom 21.02.2017 die Grundsatzfrage, ob Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife mit einer Frist von 6 Monaten durch die Bausparkasse gekündigt werden dürfen, entschieden. Bislang lag zu diesen Urteilen lediglich (…) Weiterlesen