10. Oktober 2008 Kreditkrise trifft Lehman Anleger

Nicht nur die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) muss befürchten, ihre 300 Millionen Euro, die sie an die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers überwiesen hat, abzuschreiben, sondern auch zahlreichen Privatanlegern droht ein Totalverlust ihrer Ersparnisse. Vor allem betrifft dies Anleger, die Zertifikate der Lehman Brothers Holding Group oder einer ihrer Tochterinstitute, z.B. die Lehman Brothers Treasury oder die Lehman Brothers Bankhaus AG erworben haben. Außerdem könnten auch Anleger Verluste erleiden, die Produkte anderer Banken gekauft haben, welche mittelbar auf Lehman Brothers Bezug nehmen, z. B. dadurch, dass ihre Rückzahlung von der Zahlungsfähigkeit von Lehman Brothers abhängt.

Insgesamt sollen in Deutschland ca. 170 Produkte vertrieben worden sein, die irgend etwas mit Lehman Brothers zu tun haben. Anleger sollten ihre Unterlagen hierauf genau durchsehen. Die Lehman Brothers Holdings Inc. (USA) ist zwar noch nicht in Insolvenz, sondern steht bisher nach Chapter 11 nur unter vorübergehendem Gläubigerschutz, das Risiko ist aber sehr hoch, dass eine Insolvenz folgen wird und Anleger einen Totalverlust erleiden. Privatanleger fragen sich daher bereits jetzt, ob sie den Schaden von der Bank, die ihnen die Anlagen empfohlen hatte, ersetzt verlangen können. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Banken ihre Kunden bei einer Beratung über alle wesentlichen Nachteile und Risiken einer Kapitalanlage aufklären.

Bei Zertifikaten gehört hierzu vor allem das Risiko, dass der Emittent (Lehman Brothers) zahlungsunfähig wird, und dass Zertifikate nicht dem gesetzlichen Einlagensicherungsschutz unterfallen. Anleger, die hierüber nachweisbar nicht aufgeklärt worden sind, sollten Schadensersatzansprüche geltend machen. Außerdem hätten die Anleger über die Provisionen, die Lehman Brothers an die Bank bezahlt hat, aufgeklärt werden müssen. Die Ansprüche verjähren in 3 Jahren nach dem Kauf der Zertifikate.

Diese Meldung wurde uns von unserem Kooperationspartner, Rechtsanwalt Kai Malte Lippke, Leipzig, (www.lippke.net) freundlicherweise überlassen.

Freiburg, den 10.10.2008