10. Oktober 2008 Ersatz für Lehman-Zertifikate durch SIPC?

Das SIPC wurde im Jahre 1970 vom Kongress der vereinigten Staaten von Amerika gegründet. Wenn ein der Organisation angeschlossenes Finanzunternehmen aus den USA bankrott oder zahlungsunfähig wird und dadurch Kundenvermögen geschädigt wird, schreitet die SIPC ein, um (mit einigen Einschränkungen) dafür zu sorgen, dass Kunden ihre Vermögenswerte wiedererlangen. Für europäische Zertifikatekunden dürfte die Entschädigung über die SIPC regelmässig nicht in Frage kommen.

Die SPIC springt nicht ein, wenn Vermögensverluste aufgrund der Verwirklichung eines „typischen“ Börsenrisikos eintreten. Es besteht seit 10.10.2008 nunmehr auch für Geschädigte der Lehman Brothers Inc. (LBI), New York, die Möglichkeit, Ansprüche gegen die Insolvenzmasse anzumelden. Dies kann über die Homepage der SIPC (www.sipc.org) erfolgen. Hierbei muss beachtet werden, dass Zertifikateinhaber regelmässig in keiner vertraglichen Beziehung zu der LBI stehen dürften und somit schon eine Forderung gegen die LBI nicht in Frage kommen dürfte. Die in Europa vertriebenen Zertifikate stehen regelmässig in vertraglicher Beziehung zu der Lehman Brothers Holdings Inc. (LBHI) und der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. BV (LBT). Es muss demnach stark zwischen den verschiedenen Lehman Brothers Gesellschaften unterschieden werden. Mayer & Mayer Rechtsanwälte grundsätzlich, sich durch US-Anwälte hierbei beraten bzw. vertreten zu lassen.