In einem weiteren Widerrufsfall wird die Sparda-Bank Baden-Württemberg verurteilt. Mit Urteilen des Landgerichts Stuttgart und des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde die Sparda-Bank Baden-Württemberg in einem von Mayer & Mayer Rechtsanwälten geführten Verfahren aufgrund des erklärten Widerrufes zur vollständigen Rückzahlung von geleisteten Vorfälligkeitsentschädigungen sowie gezahlten Bearbeitungsgebühren verurteilt. Die Sparda-Bank hat hiernach den Klägern € 18.936,99 zuzüglich Verzugszinsen seit dem 18.02.2013 zu zahlen. (…) Weiterlesen
Archiv des Monats Juni 2016
8. Juni 2016 Widerruf Sparda-Bank: BGH schafft Klarheit zum Streitwert
BGH bestätigt Oberlandesgericht Stuttgart und Landgericht Stuttgart Die von Mayer & Mayer Rechtsanwälten vertretenen Kläger schlossen in den Jahren 2008 und 2009 je einen Darlehensvertrag mit der Sparda-Bank Baden-Württemberg. Die Kläger widerriefen diese Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen. Kläger gewinnen vor dem Landgericht Stuttgart Mit der nach Widerruf und dem Scheitern außergerichtlicher Einigungsbemühungen erhobenen Klage vor dem Landgericht Stuttgart begehrten die (…) Weiterlesen