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Rückabwicklung bei verschwiegenen Rückvergütungen auch in Altfällen – Kurze Verjährungsfrist von 3 Jahren greift nicht Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Banken beweisen, dass sie nicht vorsätzlich Rückvergütungen (Kick-Back-Provisionen) verschwiegen haben. Oft haben Banken den Kunden in der Beratung verschwiegen, dass sie den Ausgabeauf-schlag selbst vereinnahmen. Insbesondere aber auch, dass sie diverse andere Vergütungen von den Emittenten zusätzlich erhalten (…) Weiterlesen
In einem aktuellen Verfahren erreichte Rechtsanwalt Andreas Mayer aus Freiburg eine komplete Rückabwicklung einer Anlage. Im Jahre 1996 hatte ein Vermittler die Kläger aufgesucht und zum Zwecke der Steuerersparnis wie auch der Altersvorsorge den Beitritt zur Thomae und Partner Immobilienfonds KG 7 über 200.000,– DM empfohlen. Er bot an, die vollständige Finanzierung ebenfalls mit zu vermitteln. Zunächst war der Vermittler (…) Weiterlesen
Lebensversicherungsgesellschaften zu Schadensersatz verurteilt Die britische Clerical Medical und die deutsche WWK wurden gerichtlich verurteilt, Versicherungsnehmern den Schaden aus dem Abschluss eines mit einem Kredit kombinierten Versicherungsvertrags zu ersetzen. Das Urteil gegen die WWK wurde von Rechtsanwalt Andreas Mayer, erstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte dieses Urteil des OLG Karlsruhe und somit die Haftung der WWK mit Nichtannnahmebeschluss vom 29.1.2009 (III (…) Weiterlesen
Ein Versicherungsvertreter der WWK Lebensversicherung a.G. entwickelte in den 90er Jahren ein kreditfinanziertes Rentenmodell. Er wandte sich zielgerichtet an solche Kunden, die überwiegend schuldenfreie Eigenheime besaßen. Seine Empfehlung ging dahin, „das Geld arbeiten zu lassen“. Hierzu empfahl er, mit dem Eigenheim besicherte Darlehen aufzunehmen und das Kapital in Aktienfonds zu investieren. Unser Angebot Lebensversicherungscheck finden Sie hier! Über regelmäßige Entnahmen (…) Weiterlesen
Der von uns vertretene Frank H. vertraute auf den guten Namen der Allianz und ließ durch einen Allianz-Vertreter 40.000 Euro anlegen als „Agenturdarlehen“ zu 6 % Verzinsung pro Jahr. Er bekam es mit einem echten Profi zu tun, denn der selbständige Handelsvertreter gehörte zu einer Allianz-Spezialorganisation mit besonderer Qualifikation im Personenversicherungsgeschäft. „Alles wirkte einigermaßen solide“ erinnert sich der geprellte Frank (…) Weiterlesen
BGH bestätigt Rechtsschutz in Widerrufsfällen Vielen Anlegern, die Ansprüche aus dem Widerruf ihrer Beteiligungs- oder Finanzierungsverträge geltend machen wollen, wird Deckungsschutz verweigert mit der Begründung, der Vertragsabschluss des Beteiligungs- und Finanzierungsgeschäftes sei nicht in der versicherten Zeit erfolgt. Dies erfolgt regelmäßig dann, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst nach den Anlage- bzw. Finanzierungsverträgen abgeschlossen worden ist. Es wird der Einwand der „Vorvertraglichkeit“ (…) Weiterlesen