14. September 2010 Mass Mutual Europe S.A. zu Schadensersatz verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat die Mass Mutual Europe S.A. aus Luxemburg mit Urteil vom 24.08.2010 dazu verurteilt, einem Kunden den durch den Abschluss einer kreditfinanzierten Lebensversicherung entstandenen Schaden zu ersetzen.

Fondsgebundene Lebensversicherung und Kredit

Der Kunde hatte bei der Mass Mutual eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, in die er einen Betrag von 196.000 EUR einzahlte, den er mittels eines Darlehens finanzierte. Die Kreditraten sollten durch vierteljährliche Entnahmen aus der Versicherung aufgebracht werden.

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Das Gericht stellte fest, dass die Empfehlung, für eine fondsgebundene Lebensversicherung einen Kredit aufzunehmen, grundsätzlich fehlerhaft sei, weil die große Gefahr bestehe, dass die Erträge der Lebensversicherung nicht ausreichen, um die Kreditkosten zu decken. Diese Gefahr habe sich durch die vorgesehenen Entnahmen noch stark erhöht, weil sich hierdurch das Guthaben vermindere, aus dem die Erträge erwirtschaftet werden.

Mass Mutual Europe S.A. muss für Vertrieb haften

Auch stellt das Gericht fest, dass die Mass Mutual Europe S.A. für den Beratungsfehler gerade stehen müsse, weil sie den Vertrieb ihrer Produkte über die Andrew Peat Group organisiert habe. Sie habe mit der Andrew Peat Group das Produkt, den Verkaufsprospekt sowie eine Präsentation für den Vertrieb gemeinsam entwickelt. Da die Mass Mutual Europe S.A. die Vertragsanbahnung somit aus der Hand gab und Vermittlern überließ, muss sie sich deren Beratungsfehler zurechnen lassen. Schließlich treffe die Mass Mutual Europe S.A. sogar selbst eine Pflichtverletzung, weil sie den Kunden nicht darüber aufgeklärt habe, dass sich die Lebensversicherung nicht für eine Kombination mit einem Kredit eigne. Das von der Verbraucherschutzanwältin Renate Bansemir aus Ulm erstrittene Urteil ist nicht rechtskräftig.

Riskantes Anlagemodell: Darlehensfinanzierte Lebensversicherung

Ähnliche Modelle kreditfinanzierter Lebensversicherungen sind in der Vergangenheit u.a. z.B. unter den Namen SpaRenta Kombi Rente, Lex Konzept Rente, EuroPlan, Sicherheits Kompakt Rente (SKR) oder Barkholz Systemrente in großem Stil mit der Darstellung vertrieben worden, dass die Erträge aus der Versicherung höher als die Kreditkosten sein werden. Da die Anlagerenditen jedoch seit ungefähr 2001 ständig gefallen sind, ging die Rechnung meistens nicht auf. Zahlreiche Anleger sind ruiniert, weil die Rückkaufswerte ihrer Versicherungen weit hinter den Kreditsalden zurück bleiben. Häufig sind Kunden der Clerical Medical betroffen. In zahlreichen Fällen haben Banken sogar Kredite gekündigt, weil die Anleger die verlangte zusätzliche Sicherheit für den Kredit nicht leisten konnten. In vielen Fällen können aber auch gegen die finanzierende Bank Ansprüche bestehen.

Mayer & Mayer Rechtsanwälte empfehlen allen Betroffenen derartiger Modelle, sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich beraten zu lassen. Dabei sollte auch das Risiko einer Verjährung von Schadensersatzansprüchen sowie der Verlust von Widerrufsrechten durch die Änderung oder Ablösung des Kredits beachtet werden. (Stand 13-09-2010).

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