22. Juni 2011 EuroPlan: DKB /Bayern LB müssen Zinsen zurückzahlen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.03.2011 (XI ZR 135/10) einem EuroPlan-Kunden die Rückzahlung von geleisteten Darlehenszinsen zugesprochen. Die Bayerische Landesbank (Bayern LB) war beteiligt an einer Vielzahl von darlehensfinanzierten Anlagen in englische Lebensversicherungen der Clerical Medical. Die Tilgung des Darlehens sollte über einen anzusparenden Investmentfonds, in der Regel Metzler-Fonds, erfolgen. Neben einer Einmalzahlung in die Fondsanlage sollten monatliche Raten eingezahlt werden.

Die Zinsen wurden regelmäßig auf viele Jahre festgeschrieben, wobei dies zumeist nicht für die gesamte Laufzeit des Darlehens erfolgte. Der Gesamtbetrag aller auf den Darlehensvertrag zu entrichtenden Leistungen muss nach dem Urteil des BGH auch sämtliche Zahlungen in den Tilgungsersatz (Investmentfonds) umfassen. Dies für die gesamte Laufzeit des Darlehens und nicht nur für die Zinsbindungsdauer. Der Anleger konnte daher die Differenz zwischen dem gesetzlichen Zinssatz von 4 % p. a. und dem vertraglichen Zins zurückverlangen. Zahlreiche EuroPlan-Anleger stehen vor dem Problem, dass die zum Tilgungsersatz angesparten Investmentfonds sich nicht erwartungsgemäß in ihrem Wert entwickelt haben und gleichzeitig auch die finanzierte Lebensversicherung bei der Clerical Medical nicht die erhofften Wertzuwächse erwirtschaftet.

Viele Anleger wurden damit geworben, dass in der Vergangenheit die Clerical Medical-Lebensversicherungen angeblich immer zweistellige Renditen abgeworfen hätten. Vor diesem Hintergrund ist es ein kleiner Trost, dass zumindest die Zinsen, die über 4 % p. a. hinausgehen, von der Bayern LB zurückverlangt werden können. Dabei gilt zu beachten, dass dieser Anspruch regelmäßig drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die jeweiligen Zinsen angefallen sind, verjährt. Somit sind derzeit zumindest Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2008, 2009 und 2010 und 2011 noch unverjährt. Es empfiehlt sich deshalb, die Ansprüche rechtszeitig vor Jahresende geltend zu machen.

Regelmäßig wurden die Verträge auf die DKB, die Deutsche Kreditbank AG, übertragen. Rückforderungen gegenüber der DKB können mit derselben Begründung geltend gemacht werden, wie gegenüber der ursprünglichen Finanzierungsbank, der Bayerischen Landesbank (Bayern LB).

Auf diesem Weg können durchaus auch einige tausend Euro zusammenkommen, aber im Ergebnis wird es nur ein kleiner Trost in dem wirtschaftlichen Dilemma der finanzierten englischen Lebensversicherungen für den Anleger sein. EuroPlan-Anleger sollten daher in jedem Falle sich auch über mögliche Schadensersatzansprüche bzw. Rückabwicklungsansprüche gegenüber den beteiligten Banken bzw. den Versicherungsgesellschaften und Vermittlern beraten lassen.

Solche oder ähnliche Modelle wurden auch unter Beteiligung anderer Banken, wie z.B. der Helaba (Schweiz), der heutigen LB (Swiss), einer damaligen Tochter der Hessisch Thüringischen Landesbank Helaba und von Rechtsvorgängerinnen der heutigen HSH Nordbank bzw. Bankhaus Wölbern oder der Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apo Bank) unter verschiedenen Namen angeboten: Prestige Rente, Profit-Plan Noble, Private BestAge, Private-Sicherheits-Rente PSR, z.T. auch in Kombination mit Rentenversicherung der Generali als SpaRenta Kombi Rente, sowie Europlan, Lex-Konzept-Rente der die Sicherheits-Kompakt-Rente SKR der Schnee-Gruppe.

Lassen Sie Ihre Ansprüche kompetent durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen. Mayer & Mayer Rechtsanwälte, Freiburg, vertreten zahlreiche Anleger, die darlehensfinanziert in englische Lebensversicherungen bzw. Rentenmodelle investiert haben. Wir stehen auch Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Email.